Das Saarland hat sein Bestattungsrecht 2021 vollständig neu gefasst — und kennt eine Bestattungsform, die anderswo kaum vorkommt.
Die Bestattungsfrist Saarland ergibt sich aus dem Landesbestattungsrecht — eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es nicht.
In Saarland gilt: Bestattung oder Einäscherung: 10 Tage nach Eintritt des Todes; bei Beförderung in eine andere Gemeinde muss die Leiche in dieser Frist auf den Weg gebracht werden. Urnenbeisetzung: 3 Monate nach der Einäscherung. Frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes; die Ortspolizeibehörde kann früher zulassen.Quelle § 29 Bestattungsgesetz Saarland — Bestattungsfristen (Gesetz Nr. 2019 vom 22.01.2021) · Stand 22.01.2021
Bestattungsfrist Saarland: die Regelungen im Überblick
| Was | Regelung in Saarland |
|---|---|
| Frühestens | 48 Stunden nach Eintritt des Todes; die Ortspolizeibehörde kann früher zulassen (§ 29 Abs. 1 BestattG) |
| Erdbestattung oder Einäscherung | 10 Tage nach Eintritt des Todes für die Erdbestattung; bei Beförderung in eine andere Gemeinde muss die Leiche in dieser Frist auf den Weg gebracht werden (§ 29 Abs. 2 BestattG) |
| Urnenbeisetzung | 3 Monate nach der Einäscherung (§ 29 Abs. 3 BestattG) |
| Sargpflicht | ja; bei Särgen aus Hartholz oder Metall kann die Friedhofssatzung zusätzliche Vorgaben machen, wenn ausreichende Verwesung nicht zu erwarten ist |
| Asche verstreuen | Friedhofszwang für Urnen; die Beisetzung hat in einer leicht verrottbaren Urne zu erfolgen |
| Ruhezeit | Mindestruhezeit 15 Jahre, regional nach Bodenbeschaffenheit festzulegen; für Urnen ebenfalls mindestens 15 Jahre und nicht mehr an die Erdbestattungsfristen gebunden |
Zehn Tage für die Erdbestattung, drei Monate für die Urne: solide mittlere Fristen. Wird der Verstorbene in eine andere Gemeinde überführt, muss er innerhalb der Zehn-Tage-Frist auf den Weg gebracht werden — nicht bereits bestattet sein.
Was bei der Bestattungsfrist Saarland besonders ist
Neben Erd- und Feuerbestattung ist die oberirdische Bestattung in Grabkammern vorgesehen. Waldstücke können als reine Urnenfriedhöfe gewidmet werden und brauchen dann keine Einfriedung. Der Betrieb von Feuerbestattungsanlagen ist auch Privatpersonen möglich.
Neben Erd- und Feuerbestattung sieht das Gesetz ausdrücklich die oberirdische Bestattung in Grabkammern vor. Waldstücke können als reine Urnenfriedhöfe gewidmet werden und brauchen dann keine Einfriedung — eine Grundlage für Bestattungswälder, die andere Länder so nicht kennen.
Was sich zuletzt geändert hat
Das Gesetz wurde 2021 vollständig neu gefasst, die Verordnung dazu im Juni 2021.
Bestattungsrecht ist Ländersache nach Artikel 70 des Grundgesetzes. Seit Anfang 2025 haben mehrere Länder ihre Gesetze novelliert — Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Hessen und Sachsen-Anhalt. Wer eine Frist im Netz findet, sollte deshalb auf das Stand-Datum achten: Zahlen aus älteren Ratgebern sind in mehreren Ländern schlicht überholt.
Warum es diese Fristen überhaupt gibt
Die Mindestfrist am Anfang dient dem Ausschluss eines Scheintods und der sicheren Feststellung der Todesursache. Die Höchstfrist am Ende ist Gefahrenabwehr: Sie soll verhindern, dass ein Leichnam über längere Zeit unbestattet bleibt.
Beides erklärt, warum die Behörde bei Fristüberschreitung tätig werden kann und warum Verlängerungen begründet werden müssen — es geht nicht um Ordnungsliebe, sondern um Hygiene und öffentliche Sicherheit.
Sarg, Asche und Friedhofszwang
Zur Sargpflicht gilt in Saarland: ja; bei Särgen aus Hartholz oder Metall kann die Friedhofssatzung zusätzliche Vorgaben machen, wenn ausreichende Verwesung nicht zu erwarten ist
Für die Asche gilt: Friedhofszwang für Urnen; die Beisetzung hat in einer leicht verrottbaren Urne zu erfolgen Der Friedhofszwang ist Landesrecht — was hier erlaubt ist, kann im Nachbarland untersagt sein.
Was Angehörige praktisch beachten sollten
Maßgeblich ist in der Regel das Land, in dem der Sterbefall eingetreten ist — nicht der Wohnort der Angehörigen. Wer im Pflegeheim eines Nachbarlandes stirbt, fällt unter dessen Recht.
Neben dem Landesgesetz gilt immer die Friedhofssatzung vor Ort. Sie kann enger sein als das Landesrecht: Nicht jeder Friedhof bietet an, was das Gesetz erlaubt.
Verlängerungen sind möglich. Zuständig ist die untere Gesundheits- oder Ordnungsbehörde, beantragt wird über das Bestattungsunternehmen. Anerkannte Gründe sind unter anderem Angehörige im Ausland und eine Obduktion.
Häufige Fragen
Wie lange ist die Bestattungsfrist Saarland? 10 Tage nach Eintritt des Todes für die Erdbestattung; bei Beförderung in eine andere Gemeinde muss die Leiche in dieser Frist auf den Weg gebracht werden — gerechnet ab Eintritt des Todes.
Wie lange darf die Urne beim Bestatter bleiben? 3 Monate nach der Einäscherung.
Wer verlängert die Frist? Die zuständige Behörde auf Antrag, in der Regel über das Bestattungsunternehmen gestellt. Ein Anspruch besteht nicht, in der Praxis werden nachvollziehbare Gründe aber regelmäßig anerkannt.
Gilt das auch, wenn die Beisetzung in einem anderen Land stattfindet? Für Bestattung und Einäscherung gilt das Recht des Sterbeortes, für die Beisetzung das Recht des Beisetzungsortes. Bei Überführungen sind also zwei Regelwerke zu beachten.
Was passiert bei Fristüberschreitung? Die Behörde kann die Bestattung anordnen und im Wege der Ersatzvornahme durchführen lassen; die Kosten trägt anschließend die bestattungspflichtige Person. Mehr dazu unter Bestattungspflicht.
Quellen
- Gesetz über das Friedhofs-, Bestattungs- und Leichenwesen (Saarland), in Kraft seit 05.02.2021
- Friedhofssatzungen der Kommunen in Saarland
Maßgeblich ist der Gesetzeswortlaut zum Zeitpunkt des Sterbefalls. Dieser Text ordnet ein und ersetzt keine Rechtsberatung. Der Vergleich aller Länder steht unter Bestattungsfristen nach Bundesland, die Fristen im Ablauf unter was tun im Todesfall.