trauer & beileid

Glossar

Sargpflicht

Die Sargpflicht schreibt vor, dass die Bestattung im Sarg erfolgt — sie ist Landesrecht und in vielen Ländern gelockert worden.

1 Min · zuletzt geprüft 25.08.2026

Die Sargpflicht bedeutet, dass ein Verstorbener im Sarg bestattet wird. Sie steht in den Bestattungsgesetzen der Länder und ist damit kein bundesweit einheitliches Recht.

In den vergangenen Jahren haben mehrere Bundesländer sie gelockert — vor allem, um sarglose Bestattungen im Tuch zu ermöglichen, wie sie etwa im Islam üblich sind. Was in deinem Bundesland gilt, steht im jeweiligen Landesbestattungsgesetz; eine geprüfte Übersicht dazu bauen wir gerade auf. Pauschale Aussagen dazu findest du im Netz häufig, sie sind aber oft veraltet.

Unabhängig davon gilt bei der Kremation weiterhin: Die Einäscherung erfolgt im Sarg. Nötig ist dafür aber nur ein einfacher Kremationssarg, kein aufwendiges Modell — ein Punkt, an dem sich sparen lässt, ohne dass jemand etwas merkt.

Die Bestattungsformen im Vergleich stehen unter Bestattungsarten.

Bei sarglosen Bestattungen im Tuch gelten in der Regel zusätzliche Anforderungen an das Material und an den Transport, und nicht jeder Friedhof bietet sie an, auch wenn das Landesrecht sie erlaubt. Massgeblich ist neben dem Gesetz also die Friedhofssatzung. Frag im Zweifel direkt bei der Friedhofsverwaltung nach, nicht beim Bestatter allein.