trauer & beileid

Glossar

Sargpflicht

Die Sargpflicht schreibt vor, dass die Bestattung im Sarg erfolgt — sie ist Landesrecht und in vielen Ländern gelockert worden.

1 Min · zuletzt geprüft 25.08.2026

Die Sargpflicht bedeutet, dass ein Verstorbener im Sarg bestattet wird. Sie steht in den Bestattungsgesetzen der Länder und ist damit kein bundesweit einheitliches Recht.

In den vergangenen Jahren haben mehrere Länder sie gelockert. Rheinland-Pfalz hat die Sargpflicht 2025 ganz abgeschafft — dort ist die Tuchbestattung unabhängig von der Religionszugehörigkeit zulässig. Schleswig-Holstein lässt sarglose Erdbestattungen seit Januar 2025 aus religiösen und weltanschaulichen Gründen zu, Bayern seit 2021 über den Friedhofsträger, und in Nordrhein-Westfalen wurde der Paragraf bereits 2003 gestrichen. In Baden-Württemberg und Hessen bleibt es bei der Ausnahme aus religiösen Gründen.

Maßgeblich ist neben dem Landesgesetz die Friedhofssatzung: Nicht jeder Friedhof bietet an, was das Landesrecht erlaubt.

Unabhängig davon gilt bei der Kremation weiterhin: Die Einäscherung erfolgt im Sarg. Nötig ist dafür aber nur ein einfacher Kremationssarg, kein aufwendiges Modell — ein Punkt, an dem sich sparen lässt, ohne dass jemand etwas merkt.

Die Bestattungsformen im Vergleich stehen unter Bestattungsarten.

Bei sarglosen Bestattungen im Tuch gelten in der Regel zusätzliche Anforderungen an das Material und an den Transport, und nicht jeder Friedhof bietet sie an, auch wenn das Landesrecht sie erlaubt. Maßgeblich ist neben dem Gesetz also die Friedhofssatzung. Frag im Zweifel direkt bei der Friedhofsverwaltung nach, nicht beim Bestatter allein.