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Todesfall & Fristen

Was tun im Todesfall: die Fristen der ersten Wochen

Nach einem Todesfall laufen mehrere Fristen gleichzeitig, und keine davon meldet sich. Was in welcher Reihenfolge zu erledigen ist — mit Paragraf und konkretem Datum.

5 Min · zuletzt geprüft 25.08.2026 · Ariane Nagel

Leerer, heller Behördenflur mit einer Stuhlreihe an einer Wand zum Ratgeber was tun im Todesfall.
Mit KI erzeugtes Symbolbild

Die Frage, was tun im Todesfall, stellt sich meist in einem Zustand, in dem niemand Listen lesen möchte. Deshalb hier zuerst die Reihenfolge, dann die Begründung: Manche Fristen laufen ab dem Todestag automatisch, ohne dass sich irgendjemand meldet.

Zuerst die ärztliche Leichenschau veranlassen — ohne Totenschein geht kein weiterer Schritt. Danach den Sterbefall beim Standesamt anzeigen, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag. Erst dann folgen Bestattung, Ämter und Versicherungen. Die stillste und teuerste Frist ist die letzte: sechs Wochen für die Entscheidung über das Erbe.

Quelle § 28 PStG — Anzeige des Sterbefalls · Stand geltende Fassung

Was tun im Todesfall: die Reihenfolge in den ersten Tagen

Wann Was Rechtsgrundlage
sofort Ärztliche Leichenschau veranlassen, Totenschein erhalten Landesbestattungsgesetz
bis 3. Werktag Sterbefall beim Standesamt anzeigen § 28 PStG
Tag 2 bis 5 Sterbeurkunden abholen, mehrfach ausstellen lassen
erste Woche Bestattung beauftragen, Grabstelle und Termin klären Landesbestattungsgesetz
erste Wochen Arbeitgeber, Rentenversicherung, Krankenkasse, Bank, Versicherungen Verträge
innerhalb 6 Wochen Erbe annehmen oder ausschlagen § 1944 BGB

Was tun im Todesfall, Schritt eins: die ärztliche Leichenschau

Stirbt jemand zu Hause, rufst du den Hausarzt oder ausserhalb der Sprechzeiten den ärztlichen Bereitschaftsdienst — nicht den Notruf, wenn der Tod bereits eingetreten und keine Wiederbelebung angezeigt ist. In Klinik oder Pflegeheim übernimmt das Haus diesen Schritt.

Ergebnis ist der Totenschein, auch Todesbescheinigung genannt. Ohne dieses Dokument darf kein Bestattungsunternehmen den Verstorbenen überführen, und das Standesamt stellt keine Sterbeurkunde aus. Alles Weitere hängt daran.

Schritt zwei: der Sterbefall beim Standesamt

Der Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Bezirk die Person gestorben ist — spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag. Diese Frist steht in § 28 des Personenstandsgesetzes, und sie ist kürzer, als die meisten erwarten: Fällt der Todestag auf einen Freitag, ist bei einem Feiertag am Montag schnell Mittwoch erreicht.

Quelle § 28 PStG — Anzeige des Sterbefalls · Stand geltende Fassung

Anzeigepflichtig ist nach § 29 PStG in erster Linie die Einrichtung, in der die Person gestorben ist, sonst jede Person, die beim Tod zugegen war oder davon aus eigenem Wissen unterrichtet ist. In der Praxis übernimmt das Bestattungsunternehmen diesen Gang meist mit — das entbindet dich aber nicht von der Verantwortung, dass es geschieht.

Quelle § 29 PStG — Anzeigepflichtige beim Sterbefall · Stand geltende Fassung

Lass dir mehr Sterbeurkunden ausstellen, als du zu brauchen glaubst. Banken, Versicherer, Rentenversicherung und Nachlassgericht verlangen jeweils ein eigenes Exemplar, und jede spätere Nachbestellung kostet erneut Gebühr und Zeit.

Schritt drei: die Bestattung

Wer sich fragt, was tun im Todesfall nach dem Standesamt ansteht, ist hier: Jetzt fällt die Entscheidung über Bestattungsart, Grabstelle und Termin. Die maximale Frist bis zur Beisetzung setzt das jeweilige Landesbestattungsgesetz, nicht der Bund — deshalb gibt es keine bundesweit gültige Zahl. Welche Formen zur Wahl stehen und welcher Kostenposten bei welcher entfällt, steht unter Bestattungsarten.

Bis zum Vertragsschluss bist du an kein Bestattungsunternehmen gebunden. Die Zeit für einen zweiten Kostenvoranschlag ist knapp, aber sie ist da — und sie lohnt sich, weil nur dieser eine Posten der Rechnung überhaupt verhandelbar ist. Was die einzelnen Posten kosten und wer sie am Ende trägt, steht unter Bestattungskosten.

Schritt vier: Ämter, Verträge, Konten

Was tun im Todesfall heisst ab hier vor allem: der Reihe nach abarbeiten. Diese Aufgaben haben keine gemeinsame gesetzliche Frist, sondern richten sich nach den jeweiligen Verträgen. In der Praxis eilt es bei drei Dingen: der Rentenversicherung, weil Zahlungen sonst zurückgefordert werden; laufenden Abbuchungen, weil sie weiterlaufen; und Mietverhältnissen, weil dort eigene Kündigungsfristen gelten.

Alles andere — Zeitungsabo, Vereinsmitgliedschaft, Streamingdienst — kann warten. Es hilft, eine Liste zu führen und abzuhaken, statt alles gleichzeitig zu versuchen. Begriffe, die dabei auftauchen, stehen im Glossar.

Schritt fünf: die Frist, die niemanden erinnert

Mit dem Tod geht die Erbschaft automatisch auf die Erben über — auch die Schulden. Wer nicht erben will, muss aktiv ausschlagen, und zwar innerhalb von sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem er vom Erbfall und vom Grund seiner Berufung erfahren hat. Bei Auslandsbezug verlängert sich die Frist auf sechs Monate.

Quelle § 1944 BGB — Ausschlagungsfrist · Stand geltende Fassung

Wer die Frist verstreichen lässt, hat angenommen. Das ist der Punkt, an dem aus einem Todesfall eine finanzielle Belastung werden kann, von der vorher niemand wusste. Genau deshalb steht diese Frist auf unserer Zeitachse rot: Sie läuft, ohne dass sich eine Behörde meldet.

Quelle § 1942 BGB — Anfall und Ausschlagung der Erbschaft · Stand geltende Fassung

Deine Fristen mit konkretem Datum

Die Frage, was tun im Todesfall, hat für jeden ein anderes Datum. Trag den Todestag ein, dann rechnet der Fristenrechner die Termine aus — Sonntage und die gesetzlichen Feiertage deines Bundeslandes berücksichtigt er dabei.

Wann ist der Todestag?
  • 0Sofort
    Ärztliche Leichenschau

    Ohne Totenschein geht kein weiterer Schritt. Bei einem Sterbefall zu Hause den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst rufen.

    Landesbestattungsgesetze
  • 3Werktage
    Sterbefall beim Standesamt anzeigen

    Spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag. Danach wird die Sterbeurkunde ausgestellt — sie ist die Voraussetzung für alles Weitere.

    § 28 PStG
  • 7Etwa
    Bestattung organisieren

    Bestattungsart, Grabstelle, Termin. Die maximale Frist bis zur Beisetzung ist Landesrecht und reicht je nach Bundesland von wenigen Tagen bis zu mehreren Wochen.

    Landesbestattungsgesetz
  • 42Tage
    Erbe annehmen oder ausschlagen

    Sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall. Wer nichts tut, nimmt das Erbe an — samt Schulden. Bei Auslandsbezug verlängert sich die Frist auf sechs Monate.

    § 1944 BGB

Die Berechnung berücksichtigt Sonntage und die gesetzlichen Feiertage des gewählten Bundeslandes. Sie ersetzt keine Rechtsberatung: Die Frist bis zur Beisetzung ist Landesrecht und kann im Einzelfall abweichen.

Häufige Fragen

Was tun im Todesfall zuerst? Die ärztliche Leichenschau. Ohne Totenschein darf niemand überführen und das Standesamt stellt keine Sterbeurkunde aus.

Was tun im Todesfall, wenn das Standesamt geschlossen hat? Die Frist läuft in Werktagen, Wochenenden zählen nicht mit. Spätestens bis zum dritten auf den Tod folgenden Werktag (§ 28 PStG). Sonn- und Feiertage zählen nicht als Werktage.

Muss ich nachts sofort etwas veranlassen? Nein. Ist der Tod eingetreten und ärztlich festgestellt, kann alles Weitere bis zum Morgen warten. Wichtig ist nur, dass eine Ärztin oder ein Arzt den Tod feststellt.

Was passiert, wenn ich die Sechs-Wochen-Frist verpasse? Dann gilt das Erbe als angenommen, einschliesslich der Schulden. Eine Anfechtung ist nur in engen Grenzen möglich und gehört in anwaltliche Hände.

Wer trägt die Kosten der Bestattung? Zunächst die Erben. Daneben besteht die landesrechtliche Bestattungspflicht für Angehörige — beides ist nicht dasselbe. Mehr dazu unter Bestattungskosten.

Quellen

Dieser Text ordnet die Rechtslage ein und ersetzt keine Rechtsberatung. Der Fristenrechner berücksichtigt keine individuellen Umstände wie einen späteren Kenntniszeitpunkt beim Erbfall. Alle belegten Angaben stehen im Quellenverzeichnis.