„Wie lange haben wir Zeit?“ ist eine der ersten Fragen nach einem Todesfall. Die Antwort hängt davon ab, in welchem Bundesland der Sterbefall eingetreten ist — und ausgerechnet hier stehen im Netz besonders viele veraltete Zahlen.
Bestattungsfristen sind Landesrecht. Die Höchstfrist für Erdbestattung oder Einäscherung liegt je nach Land zwischen vier und zehn Tagen, die Frist für die Urnenbeisetzung zwischen „unverzüglich“ und sechs Monaten. Fünf Länder haben ihre Fristen seit Januar 2025 geändert.
Die Bestattungsfristen im Überblick
Bestattungsfristen bestehen aus zwei Teilen, die regelmässig verwechselt werden: die Frist bis zur Erdbestattung oder Einäscherung und die Frist bis zur Beisetzung der Urne. Die zweite ist meist deutlich länger — sie gibt Familien Zeit für einen gemeinsamen Termin.
| Bundesland | Frühestens | Bestattung oder Einäscherung | Urnenbeisetzung |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | nach der Leichenschau | 96 Stunden — nur ohne Aufbahrung in einer Leichenhalle | nicht belegt |
| Bayern | 48 Std. | 8 Tage | 3 Monate |
| Berlin | 48 Std. | nicht belegt | nicht belegt |
| Brandenburg | 48 Std. | 10 Tage | unverzüglich |
| Bremen | nicht belegt | nicht belegt | nicht belegt |
| Hamburg | keine Stundenfrist | keine Höchstfrist — Anzeigepflicht nach 10 Tagen | 1 Monat |
| Hessen | 48 Std. | 10 Tage | 6 Monate |
| Mecklenburg-Vorpommern | 24 Std. | nicht belegt | nicht belegt |
| Niedersachsen | 48 Std. | 8 Tage (Soll) | 1 Monat |
| Nordrhein-Westfalen | 24 Std. | 10 Tage | 6 Wochen |
| Rheinland-Pfalz | nicht belegt | 14 Tage | über Satzung der Gemeinde |
| Saarland | 48 Std. | 10 Tage (Erdbestattung) | 3 Monate |
| Sachsen | 48 Std. | 8 Tage | 6 Monate |
| Sachsen-Anhalt | nach zweiter Leichenschau | 10 Tage (Soll) | 6 Monate |
| Schleswig-Holstein | 48 Std. | 9 Tage (Soll) | 3 Monate |
| Thüringen | 48 Std. | 10 Tage | 6 Monate |
„Nicht belegt“ heißt: Uns liegt für diese Angabe keine geprüfte Fundstelle vor. Wir tragen dort keine Zahl ein, die wir aus zweiter Hand übernommen hätten. Diese Lücken schließen wir nach und nach.
Was viele Ratgeber falsch schreiben
Bayern: nicht 96 Stunden. Seit dem 1. April 2021 gelten acht Tage für Bestattung oder Einäscherung, dazu eine neue Frist von drei Monaten für die Urnenbeisetzung. Samstage, Sonn- und Feiertage zählen bei der Berechnung nicht mit.
Quelle § 19 BestV Bayern — Bestattungsfrist · Stand 01.04.2021 Quelle § 13 BestG NRW — Bestattungsunterlagen, Bestattungsfristen · Stand geltende FassungBaden-Württemberg: die 96 Stunden gelten eingeschränkt. Die Frist betrifft ausdrücklich Verstorbene, die nicht in einer Leichenhalle oder einem Leichenraum aufgebahrt sind. Da nahezu jeder Friedhof Aufbahrungsräume vorhält, greift sie in der Praxis häufig gar nicht.
Hamburg: die zehn Tage sind keine Bestattungsfrist. Das Gesetz kennt dort keine starre Höchstfrist. Es verlangt, dass die verwahrende Stelle es der Behörde anzeigt, wenn nach zehn Tagen keine Bestattung veranlasst wurde. Das ist eine Meldepflicht, keine Frist im üblichen Sinn.
Hessen: nicht mehr vier Tage. Mit dem neuen Friedhofs- und Bestattungsgesetz vom Oktober 2025 wurde die Höchstfrist von 96 Stunden auf zehn Tage verlängert, die Urnenfrist auf bis zu sechs Monate.
Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt: Urnenfristen verlängert. Schleswig-Holstein ging zum 1. Januar 2025 von einem auf drei Monate, Sachsen-Anhalt zum 1. Mai 2026 von vier Wochen auf sechs Monate.
Quelle § 16 BestattG Schleswig-Holstein — Bestattungsfristen · Stand 01.01.2025Vier Länder mit eigenem Weg bei Fristen und Formen
Neben den Fristen unterscheiden sich die Länder in Fragen, die für Angehörige oft wichtiger sind.
Rheinland-Pfalz hat mit 14 Tagen die längste Bestattungsfrist aller Länder und den Friedhofszwang für Totenasche zum 27. September 2025 teilweise aufgehoben. Urne zu Hause mit Genehmigung, Verstreuen auf dem eigenen Grundstück, Flussbestattung in Rhein, Mosel, Saar und Lahn sowie die Diamantbestattung sind dort zulässig. Zwei Bedingungen gelten ausnahmslos: letzter Hauptwohnsitz im Land und eine zu Lebzeiten schriftlich errichtete Totenfürsorgeverfügung.
Bremen erlaubt seit 2015 das Verstreuen der Asche auf einem Privatgrundstück, wenn die verstorbene Person das zu Lebzeiten wollte und dort ihren letzten Hauptwohnsitz hatte. Die dauerhafte Aufbewahrung der Urne zu Hause bleibt untersagt.
Sachsen-Anhalt hält am Friedhofszwang fest, erlaubt seit dem 1. Mai 2026 aber die Entnahme von bis zu fünf Gramm Asche für Erinnerungsstücke. Zugleich ist dort als einzigem Land eine zweite Leichenschau vor jeder Bestattung vorgeschrieben, auch vor der Erdbestattung.
Mecklenburg-Vorpommern hat die Sargpflicht bei der Erdbestattung bereits 2021 abgeschafft — und zwar ohne Bezug auf religiöse Gründe. Es genügt der Wille der verstorbenen Person. In allen anderen Ländern braucht es dafür eine religiöse oder weltanschauliche Begründung.
Was die Bestattungsfristen praktisch bedeuten
Für Angehörige folgen daraus drei Dinge.
Erstens: Maßgeblich ist in der Regel das Land, in dem der Sterbefall eingetreten ist — nicht der Wohnort der Angehörigen und nicht der geplante Beisetzungsort. Wer im Pflegeheim eines Nachbarlandes stirbt, fällt unter dessen Recht.
Zweitens: Fast alle Länder lassen Verlängerungen zu. Zuständig ist die untere Gesundheits- oder Ordnungsbehörde, beantragt wird über das Bestattungsunternehmen. Gründe wie Angehörige im Ausland oder eine Obduktion werden regelmässig anerkannt.
Drittens: Die Urnenfrist ist der eigentliche Spielraum. Zwischen Einäscherung und Beisetzung liegen je nach Land bis zu sechs Monate — genug Zeit, um eine Feier zu planen, bei der alle dabei sein können.
Häufige Fragen
Gibt es bundesweit einheitliche Bestattungsfristen? Nein. Bestattungsrecht ist Ländersache nach Artikel 70 des Grundgesetzes. Eine bundesweit einheitliche Frist gibt es nicht.
Welches Landesrecht gilt bei einer Überführung? Für Bestattung und Einäscherung das Recht des Sterbeortes, für die Beisetzung das Recht des Beisetzungsortes. Bei Überführungen über Landesgrenzen sind daher zwei Regelwerke zu beachten.
Was passiert bei Fristüberschreitung? Die Behörde kann die Bestattung anordnen und im Wege der Ersatzvornahme durchführen lassen. Die Kosten trägt anschließend die bestattungspflichtige Person — mehr dazu unter Bestattungspflicht.
Zählen Wochenenden mit? Das unterscheidet sich. In Bayern bleiben Samstage, Sonn- und Feiertage ausdrücklich unberücksichtigt, in Baden-Württemberg Tage, an denen nicht bestattet wird. Andere Länder rechnen in Kalendertagen.
Wie berechne ich meine konkreten Termine? Der Fristenrechner unter was tun im Todesfall rechnet die Termine ab dem Todestag aus und berücksichtigt die Feiertage deines Bundeslandes.
Quellen
- § 19 BestV Bayern in der Fassung vom 01.04.2021
- § 13 BestG NRW — Bestattungsunterlagen, Bestattungsfristen
- § 16 BestattG Schleswig-Holstein, Stand 01.01.2025
- § 19 BbgBestG Brandenburg
- § 19 SächsBestG Sachsen
- Landesbestattungsgesetze der übrigen Länder, jeweils in der geltenden Fassung
Maßgeblich ist der Gesetzeswortlaut des jeweiligen Landes zum Zeitpunkt des Sterbefalls, dazu die Friedhofssatzung vor Ort. Dieser Vergleich ordnet ein und ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Belege stehen im Quellenverzeichnis.