Die Friedhofssatzung ist das Regelwerk, das ein Friedhofsträger für seinen Friedhof erlässt — meist eine Kommune, manchmal eine Kirchengemeinde. Ergänzt wird sie durch die Gebührensatzung.
Sie regelt praktisch alles, was Angehörige betrifft: welche Grabarten angeboten werden, wie lange die Ruhezeit dauert, ob und wie ein Grabmal gestaltet sein darf, wer das Nutzungsrecht erbt, wann eine Bepflanzung entfernt wird und was bei Verwahrlosung geschieht.
Für die Praxis heisst das: Die Satzung schlägt jeden Ratgeber. Auch unsere Texte ordnen nur ein — verbindlich ist immer das örtliche Recht. Das gilt besonders bei Fragen, auf die im Netz pauschale Antworten stehen: Grabbeigaben, Rasengrab-Bepflanzung, Übergang des Nutzungsrechts.
Zu finden ist sie meist auf der Website der Gemeinde im Ortsrecht, sonst bei der Friedhofsverwaltung. Such nach dem Gemeindenamen zusammen mit „Friedhofssatzung“ — sie ist öffentlich und muss dir auf Verlangen zugänglich gemacht werden.
Die Gebührenseite steht unter Friedhofsgebühren.
Beim Lesen lohnt der Blick auf drei Paragrafen: Grabarten und Ruhezeiten, Gestaltungsvorschriften und die Regelung zum Übergang des Nutzungsrechts im Todesfall. Diese drei entscheiden über fast alles, was Angehörige später beschäftigt. Der Rest ist Verwaltungsablauf und im Zweifel eine Frage an die Friedhofsverwaltung.