Wie lange die Urne beim Bestatter stehen darf, ist eine der häufigsten Fragen nach einer Einäscherung. Die Urne geht dabei nicht an die Angehörigen, sondern bleibt beim Bestattungsunternehmen oder im Krematorium, bis die Beisetzung stattfindet. Das ist der Regelfall und in Deutschland auch der rechtlich vorgesehene Weg.
Wie lange sie dort stehen darf, hängt vom Bundesland ab. Die Fristen für die Urnenbeisetzung reichen von „unverzüglich“ in Brandenburg über sechs Wochen in Nordrhein-Westfalen bis zu sechs Monaten in Hessen, Sachsen und Thüringen. Manche Länder — etwa Berlin und Rheinland-Pfalz — regeln gar keine Frist; dort entscheidet die Friedhofssatzung.
Der Vergleich aller Länder steht unter Bestattungsfristen nach Bundesland.
Bleibt die Urne beim Bestatter, ist das für Angehörige ein echter Spielraum: Wo Monate zur Verfügung stehen, lässt sich ein Termin finden, an dem alle da sein können. Sag dem Bestatter früh, dass du diesen Spielraum nutzen möchtest — verwahrt wird meist ohne Zusatzkosten, ausdrücklich vereinbart gehört es trotzdem.
Mitnehmen darfst du die Urne in den meisten Ländern nicht, siehe Urne zu Hause.