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Glossar

Obduktion

Eine Obduktion ist die innere Leichenschau zur Klärung der Todesursache — angeordnet, klinisch oder auf Wunsch der Angehörigen.

1 Min · zuletzt geprüft 25.08.2026

Eine Obduktion, auch Autopsie oder Sektion, ist die innere Untersuchung eines Verstorbenen zur Klärung der Todesursache. Sie ist die Ausnahme, nicht die Regel.

Drei Anlässe kommen vor. Die gerichtliche Obduktion wird von der Staatsanwaltschaft angeordnet, wenn die Todesart nicht natürlich oder ungeklärt ist — hier entscheiden Angehörige nicht mit. Die klinische Obduktion dient der Qualitätssicherung im Krankenhaus und setzt Zustimmung voraus. Die Privatobduktion beauftragen Angehörige selbst, etwa bei Zweifeln an der Todesursache oder für Versicherungsfragen; die Kosten tragen sie dann auch.

Für die Bestattung bedeutet eine Obduktion Verzögerung: Der Leichnam wird erst danach freigegeben. Bei einer gerichtlich angeordneten Untersuchung kann das mehrere Tage dauern.

Eine Aufbahrung ist danach in der Regel weiterhin möglich; der Verstorbene wird nach der Untersuchung verschlossen und hergerichtet. Frag im Zweifel dein Bestattungsunternehmen, es hat Erfahrung mit dieser Frage.

Zur äusseren Untersuchung siehe Leichenschau.

Bei einer gerichtlich angeordneten Obduktion wird der Leichnam zunächst beschlagnahmt, und Angehörige erhalten keinen unmittelbaren Zugang. Das ist ein Routinevorgang und kein Verdacht gegen die Familie. Die Freigabe erfolgt schriftlich; erst danach kann das Bestattungsunternehmen tätig werden und ein Termin geplant werden.