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Todesfall & Fristen

Todesfall im Pflegeheim: Zimmer, Vertrag, Abrechnung

Das Heim übernimmt die Leichenschau, das Zimmer muss geräumt werden — und für die Zeit bis dahin wird oft weiter gezahlt. Was zu klären ist und in welcher Reihenfolge.

3 Min · zuletzt geprüft 27.08.2026 · Ariane Nagel

Lichtdurchfluteter, leerer Flur in einer Seniorenresidenz nach einem Todesfall im Pflegeheim.
Mit KI erzeugtes Symbolbild

Bei einem Todesfall im Pflegeheim laufen zwei Dinge parallel, die nichts miteinander zu tun haben: die Bestattung — und die Räumung eines Zimmers, für das weiter gezahlt wird.

Das Heim veranlasst die ärztliche Leichenschau und informiert die Angehörigen. Der Heimvertrag endet mit dem Tod, das Zimmer muss aber geräumt werden — häufig innerhalb weniger Tage. Für die Zeit bis zur Räumung darf das Heim in der Regel weiter ein Entgelt verlangen.

Todesfall im Pflegeheim: was die Einrichtung übernimmt

Die Einrichtung ruft den Arzt für die Leichenschau und ist anzeigepflichtig gegenüber dem Standesamt. In der Praxis übernimmt das häufig das Bestattungsunternehmen, das Heim koordiniert.

Die Wahl des Bestattungsunternehmens liegt bei den Angehörigen, nicht beim Heim. Wenn dir eines empfohlen wird, ist das nicht verbindlich — du kannst frei entscheiden, siehe Bestatter.

Verstorbene bleiben in der Regel nur kurz im Zimmer. Wie lange, ist Sache des Hauses und des Landesrechts; frag ausdrücklich, wenn ihr euch dort verabschieden möchtet.

Der Heimvertrag und das Zimmer

Der Vertrag endet mit dem Tod — er läuft nicht auf die Erben über wie ein Mietvertrag. Für die Zeit bis zur Räumung sehen viele Verträge aber ein weiterlaufendes Entgelt vor, meist in reduzierter Form.

Praktisch heißt das: Räumen kostet Zeit, Nichträumen kostet Geld. Kläre am ersten oder zweiten Tag drei Fragen: Bis wann soll geräumt sein? Was wird bis dahin berechnet? Und gibt es einen Raum, in dem Sachen zwischengelagert werden können?

Lass dir die Antwort schriftlich geben. Bei Streit über Tagessätze nach dem Todesfall hilft später nur das, was im Vertrag und in der Korrespondenz steht.

Beim Räumen: erst sichten

Bevor Möbel und Kleidung gehen, gehören Unterlagen gesichert: Verträge, Policen, Kontoauszüge, Ausweis, Schlüssel, Testament, Vorsorgevollmacht. In Heimzimmern liegt vieles in Schubladen und Nachttischen — und geht bei einer schnellen Räumung verloren.

Wertsachen gehören zum Nachlass, auch der Ehering und die Uhr. Bei mehreren Erben darf niemand einzeln etwas mitnehmen, siehe Haushaltsauflösung.

Steht eine Ausschlagung im Raum, gilt: nichts mitnehmen. Das kann als Annahme der Erbschaft gewertet werden — mehr unter Erbe ausschlagen.

Geld, Kaution und Abrechnung

Viele Heime führen ein Verwahrgeldkonto oder eine Barkasse für Bewohner. Dieses Guthaben gehört zum Nachlass und wird gegen Erbnachweis ausgezahlt — frag danach, es wird selten von selbst genannt.

Eine gezahlte Kaution wird nach Abrechnung erstattet. Prüf die Schlussrechnung auf Pflegeleistungen und Zusatzleistungen nach dem Todestag; Leistungen, die nicht mehr erbracht wurden, sind nicht geschuldet.

Zur Pflegekasse und zur Rente: Beide sind zu informieren. Renten für die Zeit nach dem Tod werden zurückgefordert, auch von Kontoverfügern — siehe Rentenüberzahlung.

Wenn die Meldeadresse das Heim war

Das hat zwei Folgen, die viele überraschen. Erstens gilt für die Bestattung das Landesrecht des Sterbeortes — bei einem Heim im Nachbarland also dessen Fristen, siehe Bestattungsfristen nach Bundesland.

Zweitens kann bei einer Beisetzung in der früheren Heimatgemeinde ein Auswärtigenzuschlag anfallen, weil die Meldeadresse zuletzt eine andere war.

Häufige Fragen

Muss ich das Zimmer sofort räumen? Nein, aber zügig. Die Frist steht im Heimvertrag; üblich sind wenige Tage bis zwei Wochen.

Darf das Heim das Bestattungsunternehmen bestimmen? Nein. Die Wahl liegt bei den Angehörigen.

Wer zahlt die Bestattung, wenn kein Geld da ist? Zunächst die Erben, sonst kommt die Übernahme durch den Sozialhilfeträger in Betracht — siehe wer zahlt die Bestattung.

Was passiert mit Pflegehilfsmitteln? Geliehene Hilfsmittel gehen an die Kasse oder den Sanitätsbetrieb zurück; kläre das mit der Pflegedienstleitung.

Maßgeblich ist der Heimvertrag. Bei Streit über Entgelte nach dem Todesfall beraten Verbraucherzentralen und Pflegestützpunkte kostenfrei.