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Todesfall & Fristen

Haushaltsauflösung nach einem Todesfall

Erst sichten, dann räumen: Welche Reihenfolge Ärger erspart, worauf du bei Entrümpelungsfirmen achtest und warum du bei möglicher Ausschlagung nichts anfassen darfst.

3 Min · zuletzt geprüft 26.08.2026 · Ariane Nagel

Ein leerer, sonnendurchfluteter Flur nach der Haushaltsauflösung mit Schatten auf dem Holzboden.
Mit KI erzeugtes Symbolbild

Die Haushaltsauflösung ist für viele der schwerste Teil nach einem Todesfall — und der einzige, bei dem Fehler sich nicht mehr korrigieren lassen.

Vor dem Räumen kommt das Sichten: Unterlagen, Verträge, Wertsachen, Erinnerungsstücke. Erst danach wird entsorgt. Wer noch überlegt, das Erbe auszuschlagen, sollte gar nichts mitnehmen — das kann als Annahme der Erbschaft gewertet werden.

Haushaltsauflösung: die Reihenfolge, die Ärger erspart

Schritt Was Warum zuerst
eins Kündigungsfrist prüfen Die Monatsfrist entscheidet über mehrere Monatsmieten
zwei Unterlagen sichten Verträge und Policen gehen beim Räumen verloren
drei Wertsachen sichern gehören zum Nachlass, nicht einzelnen Angehörigen
vier Erinnerungsstücke aufteilen gemeinsam, nicht im Alleingang
fünf Verkaufen oder spenden reduziert die Menge und damit die Kosten
sechs Entrümpeln lassen zuletzt, wenn alles Wichtige raus ist

Die Frist steht an erster Stelle, weil sie läuft, während man noch überlegt: Beim Übergang auf die Erben können beide Seiten binnen eines Monats außerordentlich kündigen. Einzelheiten unter Mietrecht im Todesfall.

Was du beim Sichten suchst

Unterlagen: Testament, Versicherungspolicen, Rentenbescheide, Kontoauszüge der letzten Jahre, Kreditverträge, Grundbuchauszüge, Mitgliedsunterlagen. Die Kontoauszüge sind dabei der Schlüssel — jede Abbuchung gehört zu einem Vertrag, der gekündigt werden muss.

Wertsachen: Schmuck, Bargeld, Sammlungen, Sparbücher, Edelmetalle. Sie gehören zum Nachlass. Bei mehreren Erben darf niemand einzeln etwas mitnehmen, auch nicht das Erinnerungsstück — mehr dazu unter Erbengemeinschaft.

Digitales: Rechner, Telefone, Zugangslisten, Passwortzettel. Sie führen zu Konten und Abonnements, die sonst weiterlaufen — siehe digitalen Nachlass regeln.

Wenn eine Ausschlagung im Raum steht

Dann gilt: nichts anfassen. Das Mitnehmen von Gegenständen, das Verkaufen von Hausrat und selbst das Verteilen von Erinnerungsstücken kann als Annahme der Erbschaft gewertet werden — und danach ist eine Ausschlagung ausgeschlossen.

Die Frist beträgt sechs Wochen ab Kenntnis. Verschaff dir in dieser Zeit einen Überblick, ohne die Wohnung zu räumen; Einzelheiten unter Erbe ausschlagen.

Selbst räumen oder beauftragen

Selbst räumen kostet Zeit, Container und Muskelkraft — und ist bei einer vollen Wohnung eine Wochenaufgabe. Realistisch ist es, wenn mehrere Menschen helfen und ein Fahrzeug da ist.

Beim Beauftragen achtest du auf vier Punkte: ein schriftliches Festpreisangebot nach Besichtigung, Angaben zur ordnungsgemässen Entsorgung, keine Barzahlung ohne Beleg und eine bezifferte Wertanrechnung, falls der Betrieb Verwertbares mitnimmt.

Warnzeichen sind Angebote ohne Besichtigung, Nachforderungen am Räumungstag und Betriebe, die auf Bargeld bestehen. Belastbare Durchschnittspreise liegen uns nicht vor; hol zwei bis drei Angebote ein.

Was mit dem Rest geschieht

Gut erhaltene Möbel und Hausrat nehmen Sozialkaufhäuser und karitative Einrichtungen an, oft mit Abholung. Für Bücher, Schallplatten und Sammlungen gibt es Ankäufer; erwarte keine hohen Beträge, aber es reduziert die Menge.

Elektrogeräte, Farben und Chemikalien gehören zum Wertstoffhof und nicht in den Container. Der Betrieb, der räumt, muss das ohnehin trennen — im Zweifel steht es im Angebot.

Übergabe an den Vermieter: besenrein, Schlüssel vollständig, Zählerstände notiert, Fotos von jedem Raum. Der Mieter kann Behauptungen über Schäden nicht mehr widersprechen — deshalb dokumentierst du selbst.

Häufige Fragen

Wie schnell muss die Wohnung geräumt sein? Bis zum Ende des Mietverhältnisses. Eilig ist die Kündigung, nicht die Räumung.

Wer zahlt die Haushaltsauflösung? Sie ist eine Nachlassverbindlichkeit und wird aus dem Nachlass beglichen. Reicht dieser nicht, siehe Nachlassverbindlichkeiten.

Was, wenn wir uns über Erinnerungsstücke nicht einigen? Dann bleibt alles, wo es ist, bis die Erbengemeinschaft entschieden hat. Ein Alleingang ist der häufigste Anlass für dauerhaften Familienstreit.

Darf ich Möbel verkaufen? Als Alleinerbe ja. In einer Erbengemeinschaft nur gemeinsam.

Was ist mit persönlichen Briefen und Fotos? Nimm dir Zeit dafür oder pack sie in Kisten und sichte später. Was einmal im Container ist, kommt nicht zurück.

Die übrigen Schritte der ersten Wochen stehen unter was tun im Todesfall.