Bestatter übernehmen alles zwischen Todesfall und Beisetzung: Überführung, hygienische Versorgung, Sarg und Urne, Behördengänge, Absprache mit Friedhof und Krematorium, Organisation der Trauerfeier.
Es gibt eine anerkannte Ausbildung zur Bestattungsfachkraft und eine Meisterprüfung. Die Berufsbezeichnung selbst ist allerdings nicht geschützt — grundsätzlich darf jeder ein Bestattungsunternehmen betreiben. Ausbildung und Verbandsmitgliedschaft sind deshalb ein Anhaltspunkt, aber keine Garantie.
Worauf du achten kannst: ein schriftlicher Kostenvoranschlag ohne Nachfrage, klare Trennung eigener Leistungen von durchlaufenden Posten, keine Drängelei bei der Sargauswahl und die Bereitschaft, günstigere Varianten von sich aus zu nennen.
Du bist bis zur Beauftragung an niemanden gebunden — auch dann nicht, wenn ein Unternehmen bereits die Überführung übernommen hat. Diese Einzelleistung wird abgerechnet, den Rest kannst du woanders beauftragen.
Was ein Bestatter nicht ist: eine Behörde. Die Bestattungspflicht bleibt bei den Angehörigen, auch wenn das Unternehmen die Gänge übernimmt.
Bei Konflikten — falsche Abrechnung, nicht erbrachte Leistungen, unangemessenes Verhalten — sind die Verbraucherzentralen der erste Ansprechpartner. Innungsbetriebe unterliegen zusätzlich einer Beschwerdestelle ihres Verbands. Beides kostet nichts und ist der Weg vor einer anwaltlichen Auseinandersetzung.