Wer zahlt die Bestattung, wenn das Geld nicht reicht? Diese Frage stellt sich meist am dritten Tag, wenn der Kostenvoranschlag auf dem Tisch liegt und der Nachlass aus einem überzogenen Konto besteht.
Zahlen müssen zunächst die Erben (§ 1968 BGB). Reicht der Nachlass nicht und ist es der verpflichteten Person nicht zuzumuten, die Kosten selbst zu tragen, übernimmt der Sozialhilfeträger die erforderlichen Kosten nach § 74 SGB XII. Eine feste Einkommensgrenze gibt es dabei nicht.
Quelle § 74 SGB XII — Bestattungskosten · Stand geltende FassungWer zahlt die Bestattung nach dem Gesetz
Die Reihenfolge ist eindeutig und wird trotzdem ständig verwechselt.
| Reihenfolge | Wer | Grundlage |
|---|---|---|
| 1 | Die Erben, aus dem Nachlass und notfalls aus eigenem Vermögen | § 1968 BGB |
| 2 | Unterhaltspflichtige Angehörige, soweit vorhanden | § 1615 Abs. 2 BGB |
| 3 | Der Sozialhilfeträger, wenn die Kostentragung unzumutbar ist | § 74 SGB XII |
Davon zu trennen ist die Bestattungspflicht aus dem Landesrecht: Sie sagt, wer die Bestattung veranlassen muss, nicht wer sie bezahlt. Beide können auf verschiedene Personen fallen — und eine Erbausschlagung befreit nur von der Zahlungspflicht, nicht von der Bestattungspflicht.
Wer zahlt die Bestattung, wenn eine Einkommensgrenze gesucht wird
Viele suchen nach einer festen Grenze, ab der das Sozialamt zahlt. Die gibt es nicht — und das ist eine gute Nachricht.
Das Bundessozialgericht hat klargestellt, dass § 74 SGB XII den Anspruch nicht zwingend an Bedürftigkeit knüpft, sondern die eigenständige Voraussetzung der Unzumutbarkeit verwendet. Maßstab sind die Umstände des Einzelfalls.
Quelle BSG, Urteil vom 04.04.2019 — B 8 SO 10/18 R (Zumutbarkeit als eigene Voraussetzung) · Stand 04.04.2019Daraus folgt: Auch wer keine Sozialleistungen bezieht, kann anspruchsberechtigt sein — etwa wenn die Bestattungskosten im Verhältnis zu den eigenen Mitteln eine unangemessene Belastung wären. Umgekehrt ist ein laufender Leistungsbezug kein Automatismus. Vorsorgeguthaben in angemessener Höhe gilt in der Regel als geschütztes Vermögen.
Was übernommen wird — und was nicht
Übernommen werden die erforderlichen Kosten, also eine einfache, würdige Bestattung. Nicht das Günstigste, aber auch nicht das, was sich die Familie wünscht.
| In der Regel übernommen | In der Regel nicht |
|---|---|
| Sarg oder Urne in einfacher Ausführung | Grabmal und Grabeinfassung |
| Überführung und hygienische Versorgung | Aufwendige Grabgestaltung |
| Einäscherung, wenn die gewählte Form sie voraussetzt | Traueranzeigen |
| Friedhofsgebühren für eine einfache Grabstelle | Leichenschmaus und Bewirtung |
| Trauerrede | Blumenschmuck über das Übliche hinaus |
Die Trauerrede ist dabei bemerkenswert: Das Bundessozialgericht hat sie 2023 ausdrücklich den Bestattungskosten zugerechnet, weil sie unmittelbar auf die Bestattung ausgerichtet ist und auch bei einfachen Bestattungen üblich. Wer dazu eine Ablehnung bekommt, hat ein Argument.
Quelle BSG, Urteil vom 12.12.2023 — B 8 SO 20/22 R (Trauerrede als erforderliche Kosten) · Stand 12.12.2023Der Posten, den fast niemand auf dem Zettel hat
In einem vom Sozialgericht München entschiedenen Fall belief sich die Rechnung auf 2.892 Euro — davon 1.106 Euro für das Bestattungsunternehmen und 1.786 Euro Friedhofsgebühren. Die Kommune verlangte also deutlich mehr als der Bestatter.
Quelle SG München, Urteil vom 24.11.2023, Az. S 46 SO 97/23, referiert bei Aeternitas · Stand 16.09.2026Für die Antragstellung heißt das: Der Gebührenbescheid des Friedhofs gehört zwingend zu den Unterlagen. Wer nur die Bestatterrechnung einreicht, beantragt weniger als die Hälfte.
Antrag stellen: so gehst du vor
Wer zahlt die Bestattung im Ergebnis, entscheidet der Sozialhilfeträger am Sterbeort, in der Regel das Sozialamt der Stadt oder des Kreises. Der Antrag ist formlos möglich.
Mitnehmen solltest du Sterbeurkunde, Kostenvoranschlag oder Rechnung, den Gebührenbescheid, Nachweise über den Nachlass — Kontoauszüge, offene Forderungen — und Belege zur eigenen wirtschaftlichen Lage.
Beauftragt wird trotzdem selbst. Die Behörde übernimmt Kosten, sie organisiert keine Bestattung.
Die zwei teuersten Fehler
Erstens: teuer beauftragen und auf Übernahme hoffen. Bemessen wird am einfachen Standard. Was darüber liegt, zahlst du. Hol deshalb den Kostenvoranschlag, bevor du unterschreibst, und sprich mit dem Bestatter offen über die Lage — viele kennen das Verfahren und kalkulieren entsprechend.
Zweitens: aus Geldmangel gar nichts veranlassen. Die Bestattungspflicht bleibt bestehen. Kommt niemand ihr nach, ordnet die Behörde die Bestattung an und fordert die Kosten anschließend zurück — meist teurer, als wenn du selbst beauftragt hättest.
Häufige Fragen
Gibt es eine Einkommensgrenze für Beerdigungskosten 2026? Nein. Maßstab ist die Unzumutbarkeit im Einzelfall, nicht eine feste Grenze. Wer im Netz eine Zahl findet, sollte nach der Fundstelle fragen.
Muss ich mein Erspartes einsetzen? Nicht zwingend und nicht vollständig. Angemessene Bestattungsvorsorge gilt in der Regel als geschützt.
Was, wenn ich das Erbe ausschlage? Dann entfällt die Zahlungspflicht nach § 1968 BGB. Die landesrechtliche Bestattungspflicht bleibt — beides ist zu trennen.
Wie lange habe ich für den Antrag Zeit? Eine gesetzliche Ausschlussfrist nennt § 74 SGB XII nicht, die Praxis der Träger ist uneinheitlich. Stell den Antrag früh und lass dir den Eingang bestätigen.
Lohnt sich ein Widerspruch? Häufiger, als viele denken. Mehrere Sozialgerichte haben Ablehnungen aufgehoben, in denen Angehörige pauschal auf Ansprüche gegen Dritte verwiesen wurden. Die Einordnung dazu steht unter Sozialbestattung.
Quellen
- § 1968 BGB, § 1615 Abs. 2 BGB, § 74 SGB XII
- BSG, Urteil vom 04.04.2019 — B 8 SO 10/18 R
- BSG, Urteil vom 12.12.2023 — B 8 SO 20/22 R
- SG München, Urteil vom 24.11.2023 — S 46 SO 97/23
Dieser Text ordnet die Rechtslage ein und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Ablehnung beraten Sozialverbände und Verbraucherzentralen kostenfrei oder gegen geringe Gebühr. Die Gesamtkosten stehen unter Bestattungskosten.