trauer & beileid

Glossar

Rentenüberzahlung

Renten werden im Voraus gezahlt — Beträge für die Zeit nach dem Tod fordert der Träger zurück, auch von der Bank.

1 Min · zuletzt geprüft 25.08.2026

Renten werden für den Monat im Voraus überwiesen. Stirbt jemand, steht ihm die Zahlung nur bis zum Ende des Sterbemonats zu. Was danach eingeht — und häufig auch der laufende Monat, wenn die Meldung zu spät kommt — ist eine Rentenüberzahlung.

Der Rentenversicherungsträger fordert diese Beträge zurück, und zwar auf mehreren Wegen: von der Bank, die zur Rücküberweisung verpflichtet ist, von Erben und von Personen, die über das Konto verfügt haben.

Daraus folgt die praktische Regel: Rühr das Geld nicht an. Wer nach dem Tod noch Beträge abhebt oder umbucht, haftet persönlich für die Rückzahlung — auch wenn er das Geld für die Bestattung verwendet hat.

Melde den Sterbefall früh beim Rentenversicherungsträger. In der Regel übernimmt das Bestattungsunternehmen mit; verlass dich aber nicht darauf, sondern frag ausdrücklich nach.

Dasselbe Muster gilt bei Pflegegeld, Wohngeld und Bürgergeld. Was sonst in den ersten Wochen ansteht, steht unter was tun im Todesfall.

Wenn bereits abgebucht wurde, hilft nur, den Betrag zurückzulegen und die Rückforderung abzuwarten. Vorschnelle Überweisungen an den Träger ohne Aktenzeichen führen regelmässig dazu, dass das Geld nicht zugeordnet wird. Warte den Bescheid ab und zahl auf die dort genannte Kassennummer.