trauer & beileid

Glossar

Leichenschau

Die Leichenschau ist die ärztliche Untersuchung nach dem Tod, aus der Todeszeitpunkt, Todesart und Todesursache festgehalten werden.

1 Min · zuletzt geprüft 25.08.2026

Die Leichenschau ist die ärztliche Untersuchung eines Verstorbenen. Aus ihr entsteht der Totenschein mit Angaben zu Todeszeitpunkt, Todesart und Todesursache.

Sie ist der erste Schritt überhaupt — ohne sie darf niemand überführen, und das Standesamt stellt keine Sterbeurkunde aus. Zu Hause rufen Angehörige den Hausarzt oder ausserhalb der Sprechzeiten den ärztlichen Bereitschaftsdienst; in Klinik und Pflegeheim übernimmt das die Einrichtung.

Die Ärztin oder der Arzt trägt eine von drei Todesarten ein: natürlich, nicht natürlich oder ungeklärt. Bei den letzten beiden wird die Polizei eingeschaltet und der Leichnam vorläufig beschlagnahmt. Das verzögert die Bestattung, ist aber ein Routinevorgang und kein Verdacht gegen Angehörige.

Vor jeder Kremation steht zusätzlich eine zweite Leichenschau, weil sich nach der Einäscherung nichts mehr feststellen liesse. Sie ist eine eigene Leistung und wird gesondert berechnet.

Für Angehörige ist wichtig zu wissen: Die Leichenschau ist keine Sache von Minuten und sie hat Vorrang vor allem anderen. Solange sie nicht erfolgt ist, darf der Verstorbene nicht bewegt werden. Wer den Bestatter zuerst ruft, verschiebt nur die Reihenfolge — er darf ohne Totenschein nicht tätig werden. Ruf also zuerst ärztliche Hilfe, danach das Bestattungsunternehmen.