Die Sterbeurkunde ist das Dokument, an dem alles Weitere hängt: Bank, Rentenversicherung, Lebensversicherung, Nachlassgericht — keine dieser Stellen wird ohne sie tätig.
Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt des Ortes aus, an dem die Person gestorben ist — nicht das am Wohnort. Voraussetzung ist die Anzeige des Sterbefalls, die spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag erfolgen muss. Beantrage gleich mehrere Exemplare.
Quelle § 28 PStG — Anzeige des Sterbefalls · Stand geltende FassungWer die Sterbeurkunde beantragen muss
Anzeigepflichtig ist nach § 29 PStG in erster Linie die Einrichtung, in der die Person gestorben ist — Klinik, Pflegeheim, Hospiz. Außerhalb solcher Einrichtungen trifft die Pflicht jede Person, die beim Tod zugegen war oder davon aus eigenem Wissen weiß.
Quelle § 29 PStG — Anzeigepflichtige beim Sterbefall · Stand geltende FassungIn der Praxis übernimmt das Bestattungsunternehmen den Gang zum Standesamt und legt die Gebühren aus. Das entbindet dich nicht von der Verantwortung, dass es geschieht: Frag ausdrücklich, bis wann es erledigt ist, statt es vorauszusetzen.
Welche Unterlagen das Standesamt braucht
Welche genau, hängt vom Familienstand ab. Fehlt etwas, verzögert sich die Ausstellung — und damit alles Weitere.
| Situation | Erforderlich |
|---|---|
| immer | Totenschein, Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen |
| ledig | Geburtsurkunde |
| verheiratet | Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister |
| geschieden | Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil |
| verwitwet | Eheurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners |
Fehlen Dokumente, weil sie nie da waren oder verloren gingen, lassen sie sich beim jeweiligen Standesamt neu anfordern. Sag das dem Bestatter früh — solche Nachforderungen brauchen Tage, und die Frist läuft.
Wie viele Exemplare du brauchst
Fast alle Stellen verlangen ein eigenes Exemplar und geben es nicht zurück. Rechne großzügig: Nachbestellungen kosten erneut Gebühr und einen zweiten Weg.
| Wofür | Anzahl |
|---|---|
| Rentenversicherung | 1 |
| Krankenkasse | 1 |
| Bank je Institut | 1 |
| Lebens- und Sterbegeldversicherung je Vertrag | 1 |
| Nachlassgericht | 1 |
| Arbeitgeber oder Versorgungswerk | 1 |
| Reserve | 2 |
Fünf bis zehn Exemplare sind üblich. Für Rentenzwecke gibt es vielerorts gebührenfreie Ausfertigungen — frag ausdrücklich danach, sie werden nicht von selbst angeboten.
Der Unterschied zur beglaubigten Abschrift
Das Standesamt stellt zwei Dokumente aus, die häufig verwechselt werden. Die Sterbeurkunde enthält die Kerndaten und genügt für die meisten Zwecke. Die beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister ist ausführlicher und enthält zusätzliche Angaben, etwa zu Eltern und früheren Ehen.
Verlangt wird die Abschrift vor allem bei erbrechtlichen Fragen, wenn Abstammung oder frühere Ehen zu klären sind. Wenn ein Nachlassgericht oder ein Notar nachfragt, ist meist diese gemeint — frag im Zweifel nach, welches Dokument gebraucht wird, statt zweimal zu gehen.
Was die Sterbeurkunde auslöst
Mit ihr in der Hand beginnt die eigentliche Abwicklung. Drei Dinge eilen:
Die Rentenversicherung. Renten werden im Voraus gezahlt; Beträge für die Zeit nach dem Tod werden zurückgefordert — auch von Personen, die über das Konto verfügt haben. Melde den Sterbefall früh und rühr das Geld nicht an. Einzelheiten unter Rentenüberzahlung.
Laufende Abbuchungen. Sie laufen weiter, bis jemand kündigt. Ohne Vollmacht über den Tod hinaus ist das Konto allerdings gesperrt — siehe Vorsorgevollmacht.
Die Sechs-Wochen-Frist. Sie läuft ab Kenntnis, ohne dass sich eine Behörde meldet: Erbe ausschlagen.
Häufige Fragen
Wo muss ich die Sterbeurkunde beantragen? Beim Standesamt des Sterbeortes. Wer im Urlaub oder im Krankenhaus einer anderen Stadt stirbt, wird dort beurkundet.
Was kostet sie? Die Gebühren setzen die Kommunen fest; weitere Exemplare sind meist günstiger als das erste. Belastbare bundesweite Beträge liegen uns nicht vor, deshalb steht hier keine Zahl.
Wie lange dauert es? Liegen alle Unterlagen vor, oft ein bis drei Werktage. Fehlende Dokumente sind der häufigste Grund für Verzögerungen.
Kann ich sie später nachbestellen? Ja, beim ausstellenden Standesamt, auch Jahre danach. Berechtigt sind unter anderem Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge.
Brauche ich das Original oder reicht eine Kopie? Banken, Versicherer und Gerichte verlangen in der Regel ein Original oder eine beglaubigte Kopie. Für Kündigungen von Abonnements und Mitgliedschaften genügt fast immer eine einfache Kopie — dort also nicht die wertvollen Exemplare verbrauchen.
Was ist bei einem Sterbefall im Ausland? Dort wird nach dortigem Recht beurkundet. Für die Verwendung in Deutschland braucht es meist eine internationale Urkunde oder eine beglaubigte Übersetzung, teils mit Apostille.
Quellen
- § 28 PStG — Anzeige des Sterbefalls
- § 29 PStG — Anzeigepflichtige beim Sterbefall
Die Fristen im Zusammenhang stehen unter was tun im Todesfall, die Begriffe im Glossar.