Die Sterbeurkunde ist die amtliche Beurkundung des Todes. Ausgestellt wird sie vom Standesamt des Ortes, an dem die Person gestorben ist — nicht am Wohnort.
Voraussetzung ist die Anzeige des Sterbefalls, die spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag erfolgen muss (§ 28 PStG). Dafür werden der Totenschein und Personendokumente benötigt, je nach Familienstand auch Heiratsurkunde oder Scheidungsbeschluss.
Lass dir mehrere Exemplare ausstellen. Bank, Rentenversicherung, Krankenkasse, Lebensversicherung und Nachlassgericht verlangen jeweils ein eigenes; jede Nachbestellung kostet erneut Gebühr und Zeit.
Die Fristen im Zusammenhang stehen unter was tun im Todesfall.
In der Praxis übernimmt das Bestattungsunternehmen den Gang zum Standesamt meist mit und legt die Gebühren aus. Das entbindet dich nicht von der Verantwortung, dass es geschieht — anzeigepflichtig sind nach § 29 PStG in erster Linie die Einrichtung, in der die Person gestorben ist, sonst jede Person, die vom Tod aus eigenem Wissen weiss. Wer im Ausland stirbt, braucht zusätzlich eine deutsche Beurkundung.