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Glossar

Nachlassgericht

Das Nachlassgericht ist die Abteilung des Amtsgerichts, die Testamente eröffnet und Erbscheine erteilt.

1 Min · zuletzt geprüft 25.08.2026

Das Nachlassgericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Zuständig ist das Gericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen — nicht das am Wohnort der Erben.

Seine Aufgaben im Erbfall: Es eröffnet Testamente und Erbverträge, erteilt auf Antrag den Erbschein, nimmt Erbausschlagungen entgegen und bestellt bei Bedarf einen Nachlasspfleger, wenn die Erben unbekannt sind.

Von selbst tätig wird es kaum. Wer ausschlagen will, muss innerhalb von sechs Wochen dorthin — die Frist läuft, ohne dass sich jemand meldet (§ 1944 BGB). Die Ausschlagung muss zur Niederschrift des Gerichts oder notariell beglaubigt erklärt werden; ein einfacher Brief genügt nicht.

Ein zu Hause gefundenes Testament ist beim Nachlassgericht abzuliefern, und zwar auch dann, wenn sein Inhalt nicht gefällt. Die Fristen im Überblick stehen unter was tun im Todesfall.

Für Angehörige heisst das vor allem: Termine selbst im Blick behalten. Das Gericht erinnert nicht an die Ausschlagungsfrist, und es meldet sich auch nicht von sich aus, wenn ein Testament hinterlegt ist. Wer unsicher ist, ob ein Testament existiert, kann beim Zentralen Testamentsregister nachfragen lassen — das übernimmt im Sterbefall in der Regel das Standesamt automatisch.