Mit einem Testament bestimmt jemand, wer nach seinem Tod was erhalten soll. Es geht der gesetzlichen Erbfolge vor und ist jederzeit widerrufbar.
Zwei Formen sind zulässig. Das eigenhändige Testament muss vollständig handschriftlich geschrieben und unterschrieben sein — ein am Computer geschriebener und nur unterschriebener Text ist unwirksam. Ort und Datum sind nicht zwingend, aber dringend zu empfehlen, weil sonst bei mehreren Fassungen unklar bleibt, welche gilt. Das notarielle Testament wird beurkundet und ersetzt später häufig den Erbschein.
Ehegatten können ein gemeinschaftliches Testament errichten; dabei genügt, dass einer schreibt und beide unterschreiben. Es entfaltet Bindungswirkung, die nach dem Tod eines Partners nur eingeschränkt aufhebbar ist — der häufigste Grund für spätere Überraschungen.
Verwahren lässt es sich beim Nachlassgericht gegen Gebühr; der Eintrag im Zentralen Testamentsregister sorgt dafür, dass es im Sterbefall gefunden wird. Zu Hause verwahrte Testamente verschwinden erstaunlich häufig.
Für Bestattungswünsche ist es der falsche Ort — dafür gibt es die Bestattungsverfügung.