trauer & beileid

Glossar

Todesfall

Der Todesfall löst Fristen aus, die unabhängig von der Trauer laufen — die erste ist die Anzeige beim Standesamt.

1 Min · zuletzt geprüft 31.08.2026

Als Todesfall wird der Eintritt des Todes eines Menschen und der daran anschließende Zeitraum bezeichnet, in dem Angehörige die notwendigen Formalitäten erledigen. Der Begriff hat keine eigene rechtliche Definition — maßgeblich sind die einzelnen Pflichten, die er auslöst.

Die erste läuft schnell: Der Tod muss dem Standesamt, in dessen Bereich er eingetreten ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.Quelle § 28 PStG — Anzeige des Sterbefalls · Stand geltende Fassung Stirbt jemand in einem Krankenhaus oder Pflegeheim, übernimmt die Einrichtung diese Anzeige schriftlich.

Danach folgen die Sterbeurkunde, die Bestattung innerhalb der landesrechtlichen Frist und die Abwicklung von Verträgen und Nachlass. Die Reihenfolge und die Unterlagen, die dafür gebraucht werden, stehen unter Was tun im Todesfall.

Vom Todesfall zu unterscheiden ist der Totenschein: Er stellt den Tod ärztlich fest und ist die Grundlage für alles Weitere.