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Erbschein beantragen: wann nötig, was er kostet

Der Erbschein ist oft entbehrlich — und wer ihn beantragt, nimmt die Erbschaft an. Wann er wirklich nötig ist und wie der Antrag läuft.

3 Min · zuletzt geprüft 26.08.2026 · Ariane Nagel

Sonnendurchfluteter leerer Flur im Amtsgericht, wo man einen Erbschein beantragen kann.
Mit KI erzeugtes Symbolbild

Einen Erbschein beantragen viele Angehörige zu früh: Er ist das Dokument, nach dem Banken und Grundbuchämter fragen — und der teuerste Fehler, wenn er unnötig war.

Der Erbschein weist die Erbenstellung nach. Er wird beim Nachlassgericht beantragt und kostet nach dem Nachlasswert. Er ist oft entbehrlich: Bei einem notariellen Testament oder Erbvertrag genügt vielfach die Eröffnungsniederschrift, bei Konten häufig eine Vollmacht über den Tod hinaus.

Wann du einen Erbschein wirklich brauchst

Situation Erbschein nötig?
Notarielles Testament oder Erbvertrag vorhanden meist nein — Eröffnungsniederschrift genügt
Vollmacht über den Tod hinaus für das Konto meist nein
Nur handschriftliches Testament häufig ja, je nach Stelle
Kein Testament, gesetzliche Erbfolge häufig ja
Immobilie im Nachlass, Grundbuchänderung in der Regel ja

Frag deshalb zuerst die Stelle, die ihn verlangt — Bank, Versicherung, Grundbuchamt — und lass dir sagen, ob eine andere Urkunde reicht. Diese eine Frage spart regelmässig vierstellige Beträge.

Was ein Erbschein kostet

Die Gebühren richten sich nach dem Wert des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls, abzüglich der Nachlassverbindlichkeiten. Sie fallen doppelt an: einmal für den Antrag, einmal für die eidesstattliche Versicherung.

Belastbare Beträge nennen wir hier nicht — sie ergeben sich aus der Gebührentabelle des Gerichts- und Notarkostengesetzes und hängen vollständig vom Einzelfall ab. Das Nachlassgericht nennt sie dir auf Anfrage vorab.

Wichtig für die Berechnung: Schulden mindern den Wert. Gib deshalb Verbindlichkeiten vollständig an — mehr unter Nachlassverbindlichkeiten.

Erbschein beantragen: so läuft der Antrag

Zuständig ist das Nachlassgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen — ein Amtsgericht. Der Antrag kann dort zur Niederschrift gestellt oder notariell beurkundet werden.

Mitzubringen sind: Sterbeurkunde, Personalausweis, Angaben zu allen Erben und deren Anschriften, Urkunden zum Verwandtschaftsverhältnis wie Geburts- und Heiratsurkunden, gegebenenfalls das Testament sowie Angaben zum Nachlasswert.

Teil des Antrags ist eine eidesstattliche Versicherung: Du versicherst, dass deine Angaben richtig sind und dir nichts Gegenteiliges bekannt ist. Falsche Angaben sind strafbar — das ist der Grund, warum der Termin persönlich stattfindet.

Der Punkt, der Erben teuer zu stehen kommt

Wer einen Erbschein beantragt, nimmt die Erbschaft damit an. Eine Ausschlagung ist danach nicht mehr möglich.

Solange unklar ist, ob der Nachlass überschuldet ist, gehört der Antrag deshalb zurückgestellt. Erst Bestandsaufnahme, dann Entscheidung — die Frist dafür beträgt sechs Wochen und steht unter Erbe ausschlagen.

Gemeinschaftlicher oder Teilerbschein

Bei mehreren Erben gibt es drei Formen. Der gemeinschaftliche Erbschein weist alle Erben mit ihren Quoten aus und ist der Regelfall; die Kosten fallen einmal an. Der Teilerbschein weist nur den eigenen Anteil aus und ist sinnvoll, wenn andere Miterben nicht mitwirken. Der gegenständlich beschränkte Erbschein spielt bei Auslandsbezug eine Rolle.

Bei Nachlässen mit Auslandsberührung kommt zusätzlich das Europäische Nachlasszeugnis in Betracht. Das gehört in notarielle Beratung.

Häufige Fragen

Wie lange dauert es, einen Erbschein zu beantragen? Von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten, je nach Gericht und Sachlage. Bei unklarer Erbfolge oder Auslandsbezug dauert es länger.

Kann der Erbschein eingezogen werden? Ja. Stellt sich heraus, dass er unrichtig ist, zieht das Gericht ihn ein — etwa wenn später ein Testament auftaucht.

Brauche ich für jede Bank ein Original? Beantrage mehrere Ausfertigungen. Nachträgliche kosten erneut Gebühren.

Was, wenn ein Miterbe nicht mitmacht? Dann kommt ein Teilerbschein in Betracht. Zur Handlungsfähigkeit siehe Erbengemeinschaft.

Wer zahlt die Gebühren? Zunächst der Antragsteller; im Innenverhältnis gehören sie zu den Nachlasskosten.

Quellen

Dieser Text ordnet ein und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei überschuldeten Nachlässen und bei Auslandsbezug lohnt anwaltlicher Rat vor dem Antrag. Die Begriffe stehen unter Erbschein.