Ein Leben hinterlässt heute mehr Konten als Aktenordner. Wer den digitalen Nachlass regeln will, hat es dabei rechtlich leichter als praktisch — die Rechtslage ist geklärt, die Verfahren sind es nicht.
Der digitale Nachlass geht auf die Erben über wie analoges Vermögen. Der Bundesgerichtshof hat das 2018 entschieden: Ein Nutzerkonto samt Inhalten ist vererblich; digitale Inhalte werden nicht anders behandelt als Briefe und Tagebücher. Praktisch scheitert es trotzdem oft an Nachweisen und Anbietern im Ausland.
Digitalen Nachlass regeln: was dazugehört
| Bereich | Beispiele | Warum es eilt |
|---|---|---|
| Kommunikation | E-Mail-Postfächer, Messenger | enthält Hinweise auf alle übrigen Konten |
| Verträge | Streaming, Software, Cloud, Mobilfunk | läuft kostenpflichtig weiter |
| Soziale Netzwerke | Profile, Seiten, Gruppen | Gedenkzustand oder Löschung nötig |
| Werte | Zahlungsdienste, Guthaben, Domains, Konten mit Umsatz | gehört in den Nachlass |
| Daten | Fotos, Dokumente in Cloud-Speichern | geht verloren, wenn Konten gelöscht werden |
Das E-Mail-Postfach steht bewusst an erster Stelle: Über die Passwort-Zurücksetzung ist es der Schlüssel zu fast allem anderen — und es enthält die Rechnungen, aus denen sich laufende Verträge ergeben.
Was Erben verlangen können
Erben treten in die Verträge des Verstorbenen ein und können vom Anbieter Zugang verlangen. In der Praxis fordern Anbieter dafür Sterbeurkunde und Erbnachweis, prüfen wochenlang und antworten in Textbausteinen. Anbieter mit Sitz im Ausland sind zusätzlich schwer erreichbar.
Wichtig zur Abgrenzung: Der Zugang steht den Erben zu, nicht automatisch allen Angehörigen. Wer die Bestattung veranlasst hat, ist damit nicht zugangsberechtigt — das sind zwei verschiedene Rollen, siehe Bestattungspflicht und Erbschein.
Manche Dienste bieten eigene Wege an: einen Kontoinaktivitäts-Manager, Nachlasskontakte oder die Umwandlung eines Profils in einen Gedenkzustand. Diese Wege sind schneller als jedes Nachweisverfahren — sie müssen aber zu Lebzeiten eingerichtet werden.
Digitalen Nachlass regeln: die Zugangsliste
Der wirksamste Schritt kostet eine Stunde. Leg eine Liste an mit den Diensten, die dir wichtig sind, und halte für jeden fest, was damit geschehen soll: weiterführen, löschen, in den Gedenkzustand versetzen, herunterladen.
Für die Zugänge selbst gibt es zwei praktikable Wege. Ein Passwortmanager mit Notfallzugang, bei dem eine Vertrauensperson nach einer Wartezeit Zugriff erhält. Oder eine versiegelte Liste an einem sicheren Ort, deren Aufbewahrungsort die Vertrauensperson kennt.
Schreib Zugangsdaten nicht ins Testament. Es wird beim Nachlassgericht eröffnet und in Abschrift an Beteiligte versandt — damit wären deine Passwörter in Umlauf. Ins Testament gehört, wer zuständig sein soll, nicht womit er hineinkommt.
Digitalen Nachlass regeln: was Angehörige zuerst tun
Sichte die Post der letzten Wochen und die Kontoauszüge des letzten Jahres. Jede Abbuchung gehört einem Vertrag — das ist der zuverlässigste Weg, laufende Dienste zu finden, zuverlässiger als jede Erinnerung.
Kündige zuerst, was Geld kostet, und sichere zuerst, was unwiederbringlich ist: Fotos und Dokumente in Cloud-Speichern. Konten in sozialen Netzwerken haben Zeit — überstürzte Löschungen lassen sich nicht rückgängig machen, und für viele Angehörige sind diese Inhalte später wertvoll.
Denk an das Gegenteil von Zugang: Manche Konten sollen gelöscht werden, nicht geöffnet. Wenn dazu nichts festgehalten ist, entscheiden das später Menschen, die den Verstorbenen nicht mehr fragen konnten.
Häufige Fragen
Muss man den digitalen Nachlass regeln — ist er vererblich? Ja. Der Bundesgerichtshof hat 2018 entschieden, dass ein Nutzerkonto samt Inhalten auf die Erben übergeht — im entschiedenen Fall ging es um den Zugang von Eltern zum Konto ihrer verstorbenen Tochter.
Reicht die Sterbeurkunde für den Anbieter? Meist nicht. Die meisten verlangen zusätzlich einen Erbnachweis, häufig einen Erbschein.
Was passiert mit laufenden Abonnements? Sie laufen weiter, bis gekündigt wird. Abbuchungen vom Konto des Verstorbenen sind zusätzlich heikel, weil das Konto gesperrt sein kann.
Darf ich das Postfach einfach öffnen, wenn ich das Passwort kenne? Als Erbe hast du grundsätzlich Zugangsrechte. Für Nichterben ist das anders zu beurteilen — und Nachrichten Dritter unterliegen deren Rechten. Im Zweifel anwaltlich klären lassen.
Was ist mit Kryptowährungen? Ohne Zugangsdaten ist der Bestand faktisch verloren, unabhängig von der Erbenstellung. Genau dort ist Vorsorge zu Lebzeiten unersetzlich.
Quellen
- BGH, Urteil vom 12.07.2018 zur Vererblichkeit von Nutzerkonten
- Nutzungsbedingungen der jeweiligen Anbieter
Dieser Text ordnet ein und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Begriffe stehen unter digitaler Nachlass, die Fristen unter was tun im Todesfall.