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Glossar

Digitaler Nachlass

Der digitale Nachlass umfasst Konten, Verträge und Daten im Netz — er geht auf die Erben über wie analoges Vermögen.

1 Min · zuletzt geprüft 25.08.2026

Digitaler Nachlass ist der Sammelbegriff für alles, was ein Verstorbener online hinterlässt: E-Mail-Postfächer, Konten sozialer Netzwerke, Abonnements, Cloud-Speicher, Zahlungsdienste, manchmal auch Domains oder digitale Guthaben.

Rechtlich ist die Lage klarer, als viele denken: Der Bundesgerichtshof hat 2018 entschieden, dass ein Nutzerkonto samt Inhalten auf die Erben übergeht — im entschiedenen Fall ging es um den Zugang von Eltern zum Konto ihrer verstorbenen Tochter. Digitale Inhalte werden damit nicht anders behandelt als Briefe und Tagebücher.

Digitaler Nachlass ist damit vererblich wie jedes andere Vermögen. Praktisch bleibt es trotzdem mühsam. Anbieter verlangen Sterbeurkunde und Erbnachweis, Verfahren dauern, und manche Dienste sitzen im Ausland. Kostenpflichtige Abonnements laufen unterdessen weiter.

Wer den digitalen Nachlass regeln will, tut das am besten zu Lebzeiten: eine Liste der wichtigsten Zugänge, hinterlegt bei einer Vertrauensperson oder in einem Passwortmanager mit Notfallzugang. Dazu eine schriftliche Erklärung, wer sich kümmern soll — das erspart den Erben die Auseinandersetzung mit jedem Anbieter einzeln.

Was sonst in den ersten Wochen ansteht, steht unter was tun im Todesfall.

Denk dabei auch an das Gegenteil von Zugang: Manche Konten sollen gelöscht werden, nicht geöffnet. Halte fest, was mit welchem Dienst geschehen soll — sonst entscheiden das später Menschen, die dich nicht fragen konnten.