trauer & beileid

Glossar

Bestattung

Bestattung ist der Oberbegriff für alle Formen, in denen ein Verstorbener der Erde, dem Feuer oder dem Wasser übergeben wird.

1 Min · zuletzt geprüft 31.08.2026

Bestattung ist der Oberbegriff für die geordnete Beisetzung eines Verstorbenen. Er umfasst sowohl die Form — Erdbestattung, Feuerbestattung, Seebestattung, Naturbestattung — als auch den gesamten Vorgang von der Überführung bis zur Beisetzung.

In Deutschland besteht eine Bestattungspflicht, die im Landesrecht geregelt ist: Jeder Verstorbene muss bestattet werden, und zwar innerhalb einer Frist, die je nach Bundesland unterschiedlich ausfällt. Wer die Bestattung veranlassen muss, regelt die Bestattungspflicht — wer sie bezahlt, ist eine davon getrennte Frage.

Welche Formen zulässig sind und worin sie sich unterscheiden, steht unter Bestattungsarten. Der Vergleich der Fristen aller sechzehn Länder steht unter Bestattungsfristen.

Umgangssprachlich wird Bestattung häufig gleichbedeutend mit Beisetzung verwendet. Genau genommen bezeichnet die Beisetzung nur den letzten Schritt: das Einbringen von Sarg oder Urne in die Grabstätte.