trauer & beileid

Glossar

Diamantbestattung

Bei der Diamantbestattung wird aus einem Teil der Asche ein synthetischer Diamant gepresst — seit 2025 in Rheinland-Pfalz zulässig, sonst nicht.

1 Min · zuletzt geprüft 25.08.2026

Bei der Diamantbestattung wird aus einem Teil der Kremationsasche unter hohem Druck und hoher Temperatur ein synthetischer Diamant hergestellt, der anschliessend gefasst werden kann.

Die Rechtslage hat sich 2025 verändert. In Rheinland-Pfalz ist die Diamantbestattung seit dem 27. September 2025 ausdrücklich zulässig: Das Land hat den Friedhofszwang für Totenasche aufgehoben und erlaubt zugleich die Teilung der Asche, die dafür nötig ist. Die Teilung darf nur das Bestattungsunternehmen vornehmen.

Zwei Einschränkungen sind dabei wichtig. Die Regelung gilt nur für Personen mit letztem Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz — das Land wollte ausdrücklich keinen Bestattungstourismus. Und die verstorbene Person muss das zu Lebzeiten so gewollt haben; angeordnet werden kann es von Angehörigen nicht.

Sachsen-Anhalt geht seit dem 1. Mai 2026 einen Mittelweg: Der Friedhofszwang bleibt dort bestehen, vor dem Versiegeln der Urne dürfen aber bis zu fünf Gramm Asche für Erinnerungsstücke entnommen werden — genug für einen Gedenkdiamanten. Auch hier gelten letzter Hauptwohnsitz im Land und ein fehlender Widerspruch zu Lebzeiten als Voraussetzung.

In allen übrigen Bundesländern bleibt es beim Friedhofszwang: Die Asche ist vollständig beizusetzen, eine Teilung ist nicht vorgesehen. Anbieter wickeln solche Aufträge dort weiterhin über das Ausland ab, meist über die Schweiz.

Prüf deshalb zuerst, welches Landesrecht für den Sterbefall gilt, und lass dir vom Anbieter schriftlich darlegen, auf welcher Grundlage er arbeitet und wo der verbleibende Teil der Asche beigesetzt wird.

Belastbare Preisangaben liegen uns nicht vor, deshalb steht hier keine Zahl.