Versicherungen nach einem Todesfall laufen in drei Richtungen: Manche zahlen, manche laufen weiter, manche müssen sofort gemeldet werden. Wer sie verwechselt, verliert Geld.
Melde zuerst die Verträge, die Leistungen bringen — Lebens-, Unfall- und Sterbegeldversicherung. Sie haben teils sehr kurze Meldefristen. Danach kommen die Verträge, die enden oder übergehen. Kündige nichts, was für die Wohnung noch gebraucht wird.
Verträge, die Leistungen bringen
| Vertrag | Was zu beachten ist |
|---|---|
| Lebens- und Risikolebensversicherung | oft sehr kurze Meldefrist in den Bedingungen, teils binnen weniger Tage |
| Unfallversicherung | meldepflichtig, wenn der Tod Folge eines Unfalls war |
| Sterbegeldversicherung | zahlt an die begünstigte Person, siehe Sterbegeldversicherung |
| Berufsgenossenschaft | bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit eigene Hinterbliebenenleistungen |
| Betriebliche Altersversorgung | Hinterbliebenenleistungen prüfen, Meldung über den Arbeitgeber |
Die Meldefristen stehen in den Versicherungsbedingungen und sind bei Lebens- und Unfallversicherungen häufig deutlich kürzer als bei allem anderen. Melde deshalb zuerst dort — telefonisch, dann schriftlich, und heb die Bestätigung auf.
Wichtig bei der Lebensversicherung: Ist eine Person namentlich als bezugsberechtigt eingetragen, erhält sie die Leistung am Nachlass vorbei. Sie gehört dann nicht zur Erbmasse — und steht auch dann zu, wenn das Erbe ausgeschlagen wird.
Verträge, die enden
Mit dem Tod enden persönliche Versicherungen: private Krankenversicherung, Pflegezusatz, Berufsunfähigkeit, Zahnzusatz, Rechtsschutz für die Person, Reiseversicherungen.
Kündige schriftlich mit Sterbeurkunde und bitte um Erstattung zu viel gezahlter Beiträge — sie steht dem Nachlass zu und wird nicht automatisch gutgeschrieben.
Verträge, die übergehen
Sachversicherungen laufen weiter und gehen auf die Erben über — Hausrat, Gebäude, Haftpflicht für die Immobilie, Kfz.
Kündige die Hausratversicherung nicht sofort. Sie deckt den Hausrat, solange die Wohnung noch nicht übergeben ist, und Leerstand ist ein Risiko. Dasselbe gilt für die Gebäudeversicherung bei Eigentum.
Beim Kfz gilt: Der Vertrag läuft zunächst weiter. Wird das Fahrzeug verkauft oder abgemeldet, endet er entsprechend; wer es übernimmt, meldet es um.
Bei der Privathaftpflicht ist zu prüfen, ob mitversicherte Angehörige übergangsweise geschützt bleiben — viele Bedingungen sehen das für eine begrenzte Zeit vor.
Versicherungen nach einem Todesfall: die Reihenfolge
Erstens: Verträge finden. Die Kontoauszüge des letzten Jahres zeigen jede Beitragsabbuchung — zuverlässiger als jede Erinnerung, siehe Bankkonto im Todesfall.
Zweitens: Leistungsverträge melden, wegen der Fristen.
Drittens: Sachversicherungen prüfen und behalten, was gebraucht wird.
Viertens: persönliche Verträge kündigen und Beitragserstattung verlangen.
Für jede Meldung brauchst du eine Sterbeurkunde. Beantrage gleich mehrere, siehe Sterbeurkunde beantragen.
Was oft übersehen wird
Beitragserstattungen. Endet ein Vertrag mitten im Zeitraum, steht der Restbeitrag dem Nachlass zu. Verlangt wird er selten — erstattet fast immer, wenn man ihn verlangt.
Alte Policen. Verträge aus den achtziger und neunziger Jahren sind häufig günstiger und leistungsstärker als heutige. Prüf vor jeder Kündigung, ob ein Vertrag übernommen werden kann.
Verträge über den Arbeitgeber. Gruppenversicherungen und betriebliche Altersversorgung tauchen auf keinem Kontoauszug auf, weil die Beiträge vom Gehalt abgingen. Frag ausdrücklich beim Arbeitgeber nach.
Kreditkarten mit Reiseschutz. Sie decken teils die Rückführung aus dem Ausland — bevor du beauftragst, siehe Todesfall im Ausland.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich die Meldefrist versäume? Der Versicherer kann Leistungen kürzen oder verweigern. Melde lieber unvollständig und reiche nach.
Gehört die Lebensversicherung zum Nachlass? Nur ohne namentliche Bezugsberechtigung. Mit Bezugsberechtigung geht sie direkt an die begünstigte Person.
Muss ich Versicherungen kündigen, wenn ich ausschlage? Nein — dann bist du nicht zuständig. Informiere die Versicherer über die Ausschlagung, siehe Erbe ausschlagen.
Zahlt die Krankenkasse etwas zur Bestattung? Nein. Sterbegeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es seit 2004 nicht mehr, siehe Sterbegeld.
Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen. Bei Ablehnung beraten Verbraucherzentralen und der Versicherungsombudsmann kostenfrei.