Sterbegeld ist eine Geldleistung, die nach einem Todesfall zur Deckung der Bestattungskosten gezahlt wird. Der wichtigste Punkt zuerst: Aus der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es Sterbegeld seit 2004 nicht mehr. Die Leistung wurde gestrichen, und daran hat sich seither nichts geändert.
Es gibt sie aber weiterhin an anderer Stelle. In Betracht kommen Beihilfestellen für Beamte, einzelne Zusatzversorgungskassen des öffentlichen Dienstes, Berufsgenossenschaften bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit, manche Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen sowie private Sterbegeldversicherungen.
Prüf deshalb systematisch: Arbeitgeber, Versorgungswerk oder Zusatzversorgungskasse, Gewerkschaft, Verein, Unfallversicherung. Fristen sind dabei oft kurz und laufen ab dem Todestag.
Zur privaten Sterbegeldversicherung ein ehrliches Wort: Über die Laufzeit wird häufig mehr eingezahlt, als am Ende ausgezahlt wird. Ob sie sich lohnt, hängt vom Eintrittsalter und der Alternative ab — dazu steht mehr unter Bestattungsvorsorge.
Reicht das Geld nicht, ist der Weg die Sozialbestattung.
Ein Wort zur Verwechslung: Sterbegeld ist nicht dasselbe wie Sterbevierteljahr. Letzteres bezeichnet die erhöhte Witwen- oder Witwerrente in den ersten drei Monaten nach dem Tod des Ehepartners — eine laufende Leistung der Rentenversicherung, kein Zuschuss zur Bestattung. Beide werden regelmässig durcheinandergebracht, auch in Beratungsgesprächen.