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Überschuldeter Nachlass: ausschlagen oder Haftung begrenzen

Erben heisst auch haften. Wie du in den ersten Tagen Bestand aufnimmst, welche zwei Zeitfenster es gibt und was du gegenüber Gläubigern nicht tun solltest.

3 Min · zuletzt geprüft 27.08.2026 · Ariane Nagel

Leerer Flur eines Amtsgerichts mit Holzstühlen und langen Fensterschatten zum Thema überschuldeter Nachlass.
Mit KI erzeugtes Symbolbild

Ein überschuldeter Nachlass ist häufiger, als viele denken — und erben heißt nicht nur bekommen. Wer annimmt, haftet auch für die Schulden — und zwar mit dem eigenen Vermögen, nicht nur mit dem Nachlass.

Bei einem überschuldeten Nachlass gibt es zwei Zeitfenster. Innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis lässt sich das Erbe ausschlagen. Danach bleibt die Haftungsbegrenzung: Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz oder die Dürftigkeitseinrede. Beides ist besser als Abwarten.

Überschuldeter Nachlass: zuerst Bestand aufnehmen

Ausschlagen ohne Prüfung ist genauso riskant wie Annehmen ohne Prüfung. Verschaff dir in den ersten Tagen einen Überblick:

Kontoauszüge des letzten Jahres durchsehen — jede Abbuchung gehört zu einem Vertrag. Post der letzten Wochen sammeln. Kreditverträge, Bürgschaften und Leasing suchen. Bei Immobilien das Grundbuch prüfen: Grundschulden stehen dort, nicht in den Unterlagen zu Hause.

Stell Vermögen und Verbindlichkeiten gegenüber, siehe Nachlassverzeichnis. Erst diese Liste macht die Entscheidung möglich.

Fass in dieser Zeit nichts an. Wer Gegenstände mitnimmt, Hausrat verkauft oder einen Erbschein beantragt, hat die Erbschaft unter Umständen angenommen — und kann nicht mehr ausschlagen.

Weg eins: ausschlagen

Die Frist beträgt sechs Wochen ab Kenntnis von Erbfall und Berufungsgrund, bei Auslandsbezug sechs Monate. Die Erklärung muss zur Niederschrift des Nachlassgerichts oder notariell beglaubigt abgegeben werden — ein Brief genügt nicht.

Denk an die Nachrückenden: Schlägst du aus, treten deine Abkömmlinge an deine Stelle. Für minderjährige Kinder muss dann ebenfalls ausgeschlagen werden. Einzelheiten unter Erbe ausschlagen.

Die Bestattungspflicht nach Landesrecht bleibt bestehen — sie hängt nicht am Erbe.

Weg zwei: Haftung begrenzen

Mittel Wann es passt
Nachlassverwaltung Nachlass reicht für die Kosten; ein Verwalter wickelt ab
Nachlassinsolvenzverfahren Nachlass ist überschuldet, deckt aber die Verfahrenskosten
Dürftigkeitseinrede Nachlass deckt nicht einmal die Verfahrenskosten
Quelle § 1990 BGB — Dürftigkeitseinrede · Stand geltende Fassung

Alle drei trennen dein eigenes Vermögen vom Nachlass. Sie wirken aber nicht automatisch: Nachlassverwaltung und Insolvenz musst du beantragen, die Dürftigkeitseinrede geltend machen — im Zweifel im Prozess.

Wichtig: Die Haftungsbegrenzung schützt nicht bei Verbindlichkeiten, die du selbst eingegangen bist. Wer Verträge des Verstorbenen im eigenen Namen fortführt, haftet dafür persönlich.

Was Gläubiger dürfen — und was nicht

Sie dürfen sich an die Erben wenden, sobald diese feststehen. Sie dürfen aber nicht verlangen, dass du vor Ablauf der Ausschlagungsfrist zahlst oder anerkennst.

Zahl in dieser Phase nichts aus eigener Tasche und unterschreib keine Ratenvereinbarung. Beides kann als Annahme gewertet werden und schafft eigene Verpflichtungen.

Antworte schriftlich, sachlich und ohne Anerkenntnis: dass der Erbfall geprüft wird und du dich melden wirst.

Die Bestattungskosten

Sie sind Nachlassverbindlichkeit nach § 1968 BGB und werden aus dem Nachlass beglichen. Reicht dieser nicht und ist die Kostentragung unzumutbar, kommt die Übernahme durch den Sozialhilfeträger in Betracht — mehr unter wer zahlt die Bestattung.

Die Reihenfolge ist entscheidend: erst den Antrag klären, dann beauftragen. Und die Rechnung nicht aus eigener Tasche vorstrecken, solange die Erbfrage offen ist.

Häufige Fragen

Erbe ich Schulden automatisch? Ja, mit der Annahme — und die tritt auch durch Zeitablauf ein, wenn du nicht ausschlägst.

Ich habe die Frist verpasst. Was jetzt? Prüfen, ob die Annahme angefochten werden kann, weil du dich über den Bestand geirrt hast. Sonst bleibt die Haftungsbegrenzung.

Haftet mein Ehepartner mit? Nein, nicht allein wegen der Ehe. Er haftet nur, wenn er selbst Erbe ist oder mitverpflichtet hat.

Was ist mit dem Konto des Verstorbenen? Nicht anfassen. Renten für die Zeit nach dem Tod werden zurückgefordert, auch von Kontoverfügern — siehe Rentenüberzahlung.

Quellen

Dieser Text ordnet ein und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei überschuldeten Nachlässen lohnt anwaltlicher Rat fast immer — und zwar innerhalb der ersten Wochen, nicht danach.