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Glossar

Nachlassverzeichnis

Das Nachlassverzeichnis listet Vermögen und Schulden des Verstorbenen auf — Grundlage für Pflichtteil, Steuer und Ausschlagung.

1 Min · zuletzt geprüft 25.08.2026

Ein Nachlassverzeichnis ist die geordnete Aufstellung dessen, was ein Verstorbener hinterlässt: Vermögen auf der einen, Verbindlichkeiten auf der anderen Seite, jeweils zum Stichtag des Todes.

Gebraucht wird es in mehreren Lagen — für die Berechnung des Pflichtteils, für die Erbschaftsteuer, für die Entscheidung über eine Ausschlagung und bei einer Nachlasspflegschaft.

Hinein gehören Konten, Wertpapiere, Immobilien, Fahrzeuge, Hausrat von Wert, Forderungen — und auf der anderen Seite Kredite, offene Rechnungen, Bestattungskosten, Steuerschulden. Auch Schenkungen der letzten zehn Jahre sind für den Pflichtteil relevant.

Pflichtteilsberechtigte können ein notarielles Verzeichnis verlangen. Der Unterschied ist erheblich: Der Notar ermittelt selbst, statt nur aufzunehmen, was die Erben angeben. Die Kosten trägt der Nachlass.

Für Erben ist es auch ohne Aufforderung sinnvoll — vor allem, wenn eine Überschuldung im Raum steht. Nur wer den Bestand kennt, kann die Sechs-Wochen-Frist sinnvoll nutzen.

Für die Erstellung hilft ein systematischer Weg: Kontoauszüge der letzten Jahre durchsehen, Post drei Monate lang sammeln und jede Abbuchung einem Vertrag zuordnen. Versicherungen, Abonnements und Kredite tauchen so zuverlässiger auf als über eine Erinnerungsliste. Bewahr Belege auf, auch für die Erbschaftsteuer.