Die Waisenrente ist eine eigene Leistung — sie wird nicht automatisch mit der Witwenrente ausgezahlt und muss gesondert beantragt werden.
Waisenrente erhalten Kinder nach dem Tod eines Elternteils, wenn der Verstorbene die Wartezeit in der Rentenversicherung erfüllt hat. Sie läuft grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag, bei Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst in der Regel bis 27. Anders als bei der Witwenrente spielt eigenes Einkommen dabei in der Regel keine Rolle.
Halbwaise oder Vollwaise
| Halbwaisenrente | Vollwaisenrente | |
|---|---|---|
| Voraussetzung | ein Elternteil verstorben | beide Elternteile verstorben |
| Höhe | niedrigerer Anteil | höherer Anteil |
| Grundlage | Versicherung des Verstorbenen | beide Versicherungen werden berücksichtigt |
Anspruchsberechtigt sind leibliche Kinder und Adoptivkinder, unter Voraussetzungen auch Stief-, Pflege- und Enkelkinder, wenn sie im Haushalt lebten oder überwiegend unterhalten wurden.
Konkrete Prozentsätze nennen wir hier nicht — sie hängen von der Versicherungsbiografie ab und ändern sich. Die Auskunft des Rentenversicherungsträgers ist kostenfrei und verbindlich. Dort zeigt der Vergleich der Testergebnisse Praxistests und transparente Testauswertungen mit Quellen.
Quelle § 48 SGB VI — Waisenrente · Stand geltende FassungWie lange sie gezahlt wird
Bis zum 18. Geburtstag ohne weitere Bedingungen. Darüber hinaus in der Regel bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, wenn sich das Kind in Schulausbildung, Berufsausbildung oder Studium befindet, einen Freiwilligendienst leistet oder wegen einer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.
Bei Verzögerung durch Wehr- oder Zivildienstzeiten verlängert sich der Zeitraum entsprechend.
Wichtig für Übergänge: Zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn entsteht häufig eine Lücke. Melde den geplanten Anschluss früh, dann läuft die Zahlung in der Regel weiter — meldest du zu spät, wird eingestellt und muss neu beantragt werden.
Antrag und Nachweise
Beantragt wird beim Rentenversicherungsträger; bei minderjährigen Kindern stellen die Sorgeberechtigten den Antrag. Kostenfreie Hilfe bieten Versichertenberaterinnen und -berater sowie die Auskunfts- und Beratungsstellen.
Bereithalten: Sterbeurkunde, Geburtsurkunde des Kindes, Versicherungsnummern, Bankverbindung und ab 18 die Ausbildungs- oder Studienbescheinigung.
Stell den Antrag früh. Später als drei Monate nach dem Todesmonat gestellt, wird in der Regel erst ab dem Antragsmonat gezahlt — die Zeit davor ist verloren.
Was daneben zu prüfen ist
Die Waisenrente ist selten die einzige Leistung. Prüf zusätzlich: Ansprüche aus betrieblicher Altersversorgung, Versorgungswerken und Zusatzversorgungskassen, Leistungen der Berufsgenossenschaft bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit sowie private Risikolebensversicherungen.
Der Kinderzuschlag oder Unterhaltsvorschuss kann parallel in Betracht kommen; die Anrechnung klärt die zuständige Stelle. Was in den ersten Wochen sonst ansteht, steht unter was tun im Todesfall. Die Leistungen für den überlebenden Elternteil stehen unter Witwenrente und Hinterbliebenenrente beantragen.
Der Fehler, der später teuer wird
Wie bei allen Renten gilt: Änderungen müssen gemeldet werden. Abbruch der Ausbildung, Wechsel in ein Arbeitsverhältnis, längere Unterbrechung — bleibt die Meldung aus, zahlt der Träger weiter und fordert später zurück, oft in einer Summe.
Bei jungen Erwachsenen betrifft das häufig den Übergang von der Ausbildung ins Berufsleben. Ein kurzes Schreiben mit Datum ist der beste Schutz.
Ebenfalls beachten: Beträge der Rente des Verstorbenen für die Zeit nach dem Tod werden zurückgefordert, auch von Kontoverfügern — siehe Rentenüberzahlung.
Häufige Fragen
Wird eigenes Einkommen angerechnet? Bei Waisenrenten in der Regel nicht — anders als bei der Witwenrente. Ausbildungsvergütung steht der Zahlung also grundsätzlich nicht entgegen.
Gibt es Waisenrente auch nach dem Tod eines Stiefelternteils? Unter Voraussetzungen ja, wenn das Kind im Haushalt lebte oder überwiegend unterhalten wurde.
Was gilt bei einem Freiwilligendienst? Er wird in der Regel wie eine Ausbildung behandelt.
Muss ich mich nach dem 18. Geburtstag neu melden? Du musst die Ausbildung nachweisen. Ohne Nachweis endet die Zahlung mit dem 18. Geburtstag.
Quellen
- Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI), Renten wegen Todes
- Auskunft der Deutschen Rentenversicherung im Einzelfall
Höhe und Voraussetzungen hängen vom Einzelfall ab; wir führen deshalb keine Beträge. Die Beratung beim Rentenversicherungsträger ist kostenfrei.