Verwesung bezeichnet den natürlichen Abbau des Körpers nach dem Tod durch Mikroorganismen und körpereigene Enzyme. Sie ist der Grund, warum Gräber überhaupt eine begrenzte Ruhezeit haben.
Wie lange sie dauert, hängt vor allem vom Boden ab: Sandige, gut durchlüftete Böden beschleunigen sie, schwere und nasse Böden verzögern sie erheblich. Deshalb legt jede Kommune die Ruhezeit selbst fest — sie muss zur Bodenbeschaffenheit vor Ort passen.
In ungünstigen Böden kann es zu Wachsleichenbildung kommen, bei der die Zersetzung praktisch stehen bleibt. Betroffene Friedhöfe reagieren mit längeren Ruhezeiten oder mit Bodenaustausch — ein Kostenfaktor, der sich in den Friedhofsgebühren niederschlägt.
Bei der Einäscherung entfällt der Vorgang. Das ist mit ein Grund, warum Urnengräber kürzere Ruhezeiten haben und entsprechend günstiger sind.
Für Angehörige ist der Vorgang nur an einer Stelle praktisch relevant: Er begrenzt, wie lange ein Grab bestehen bleibt, und er begründet, warum Umbettungen während der Ruhezeit unzulässig sind. Die Fristen dafür stehen im Landesrecht und in der Friedhofssatzung.