Die Ruhezeit ist der Zeitraum, in dem eine Grabstelle nicht neu belegt werden darf. Sie beginnt mit der Beisetzung und wird von der Kommune in der Friedhofssatzung festgelegt.
Ihre Dauer hängt vom Boden ab: Je nach Beschaffenheit dauert die Verwesung unterschiedlich lange, deshalb unterscheiden sich die Ruhezeiten zwischen Gemeinden erheblich. Bei Urnengräbern ist sie meist kürzer als bei Sarggräbern.
Nach Ablauf endet das Grabnutzungsrecht. Es kann bei Wahlgräbern verlängert werden; geschieht das nicht, wird die Stelle neu vergeben. Die Ruhezeit ist damit auch ein Kostenfaktor: Je länger sie ist, desto höher fällt die Nutzungsgebühr aus.
Die Ruhezeit ist nicht verhandelbar und lässt sich auch nicht abkürzen. Sie ist der Grund, warum eine Umbettung nur ausnahmsweise genehmigt wird. Für Angehörige praktisch relevant ist das Ende: Die Verwaltung schreibt den Inhaber des Nutzungsrechts an, wenn es ausläuft. Ist die Anschrift veraltet — nach einem Umzug oder wenn der Inhaber selbst verstorben ist —, erreicht dieses Schreiben niemanden, und die Stelle wird geräumt.