Christliche Bestattungen unterscheiden sich stärker zwischen den Konfessionen, als viele erwarten — und in einem Punkt hat sich die katholische Praxis grundlegend geändert.
Beide großen Konfessionen erlauben heute Erd- und Feuerbestattung. Katholisch üblich ist das Requiem als Totenmesse, evangelisch der Trauergottesdienst als Wortgottesdienst. Zuständig ist die Pfarrei des Wohnorts; bei Menschen ohne Kirchenmitgliedschaft ist die Zusage nicht selbstverständlich.
Der Ablauf
Üblich ist eine Feier in der Kirche oder in der Aussegnungshalle, anschließend der Gang zum Grab mit Segen, Gebet und dem Erdwurf.
Katholisch ist die vollständige Form das Requiem, eine Eucharistiefeier mit Kommunion. Möglich ist auch eine kürzere Wortgottesfeier ohne Kommunion. Vielerorts gibt es zusätzlich ein Gebet am Vorabend, den Rosenkranz.
Evangelisch ist der Trauergottesdienst ein Wortgottesdienst: Lesung, Predigt, Gebet, Musik. Die Predigt nimmt in der Regel den Lebensweg auf; das Vorgespräch mit der Pfarrerin entspricht darin dem Vorgespräch mit einem Trauerredner.
Feuerbestattung: der Punkt, der sich geändert hat
Die evangelischen Kirchen haben die Feuerbestattung seit langem nicht beanstandet. Die katholische Kirche hat ihr Verbot in den sechziger Jahren aufgehoben — seither ist die Einäscherung zulässig, sofern sie nicht als Ablehnung des Glaubens an die Auferstehung gewählt wird.
Vorbehalte bestehen weiterhin gegenüber Formen, bei denen kein Ort des Gedenkens bleibt: Ascheteilung, Aufbewahrung zu Hause, Verstreuen. Der kirchliche Standpunkt ist hier deutlich zurückhaltender als das inzwischen geltende Landesrecht in Rheinland-Pfalz.
Wer unsicher ist, ob eine Form kirchlich begleitet wird, fragt in der Pfarrei nach — die Antworten unterscheiden sich zwischen Bistümern und Landeskirchen.
Wenn jemand nicht Mitglied war
Eine kirchliche Bestattung setzt in der Regel die Kirchenmitgliedschaft voraus. Bei Ausgetretenen entscheidet die Pfarrei im Einzelfall; möglich ist häufig ein Segen am Grab oder eine Feier in schlichterer Form.
Frag früh und ehrlich, statt es vorauszusetzen. Eine Absage kurz vor dem Termin trifft Familien hart, und eine freie Trauerfeier lässt sich mit Vorlauf gut gestalten.
Bei konfessionsverbindenden Familien ist eine gemeinsame Feier beider Konfessionen üblich — das ist Absprachesache und wird meist unkompliziert gehandhabt.
Was Angehörige beitragen können
Üblich und gern gesehen: die Lesung, die Fürbitten, die Auswahl der Lieder und ein persönliches Wort vor oder nach der Predigt.
Für die Predigt zählt das Vorgespräch. Bring konkrete Begebenheiten mit, nicht Eigenschaften — dieselbe Regel wie bei der Trauerrede.
Zur Textauswahl für Karte und Anzeige: Bibelverse sind gemeinfrei, moderne Übersetzungen nicht. Was das praktisch bedeutet, steht unter christliche Trauersprüche.
Kosten
Für Mitglieder ist die kirchliche Amtshandlung in der Regel kostenfrei; sie ist über die Kirchensteuer abgedeckt. Kosten entstehen für Organist, Kantor, Blumenschmuck und gegebenenfalls die Nutzung von Räumen. Nicht mehr benötigte Medikamente der verstorbenen Person lassen sich über den Apotheken-atlas in einer nahegelegenen Apotheke fachgerecht entsorgen.
Davon zu trennen sind die Friedhofsgebühren — sie fallen unabhängig von der Konfession an und sind kommunal geregelt, siehe Friedhofsgebühren. Auf kirchlichen Friedhöfen gilt die Satzung des Trägers.
Häufige Fragen
Ist eine Feuerbestattung katholisch erlaubt? Ja, seit der Aufhebung des Verbots in den sechziger Jahren. Vorbehalte bestehen bei Formen ohne festen Gedenkort.
Kann ich eine kirchliche Feier ohne Beisetzung haben? Ja, etwa als spätere Gedenkfeier. Absprache mit der Pfarrei.
Wer hält die Trauerfeier bei Ausgetretenen? Häufig ein freier Trauerredner. Manche Pfarreien bieten dennoch einen Segen an.
Ist eine Beisetzung an Feiertagen möglich? Das richtet sich nach Pfarrei und Friedhof; an hohen Feiertagen finden in der Regel keine Beisetzungen statt.
Wir beschreiben verbreitete Praxis. Verbindlich sind die Ordnungen des jeweiligen Bistums oder der Landeskirche und die Absprache mit der Pfarrei.