trauer & beileid

Glossar

Zentrales Vorsorgeregister

Im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer lassen sich Vorsorgevollmachten und Verfügungen eintragen, damit Gerichte sie finden.

1 Min · zuletzt geprüft 25.08.2026

Zentrales Vorsorgeregister heisst das bei der Bundesnotarkammer geführte Verzeichnis. Eingetragen werden können Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Hinweise auf Patientenverfügungen.

Der Zweck ist ein einziger: Auffindbarkeit. Betreuungsgerichte fragen das Register ab, bevor sie eine Betreuung einrichten. Existiert eine Vollmacht, ist eine gerichtliche Betreuung häufig entbehrlich — vorausgesetzt, jemand weiss davon.

Wichtig zur Erwartung: Das Register speichert nicht das Dokument selbst, sondern nur den Hinweis darauf und die Kontaktdaten der bevollmächtigten Person. Die Urkunde muss weiterhin auffindbar sein — beim Bevollmächtigten, zu Hause an bekannter Stelle.

Die Eintragung kostet eine einmalige Gebühr und ist online oder über einen Notar möglich. Änderungen und Löschungen sind jederzeit möglich, und daran denkt kaum jemand: Wer eine Vollmacht widerruft, sollte auch den Registereintrag anpassen.

Was eingetragen werden kann, steht unter Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

Ein Zentrales Vorsorgeregister ersetzt keine Kopie beim Bevollmächtigten. Sinnvoll ist die Kombination: Eintrag im Register, damit Gerichte suchen können, Original zu Hause an bekannter Stelle, Kopie bei der Vertrauensperson. Für ein Testament ist übrigens ein anderes Register zuständig, das Zentrale Testamentsregister — beide werden häufig verwechselt.