trauer & beileid

Glossar

Vermächtnis

Ein Vermächtnis wendet einer Person einen einzelnen Gegenstand zu, ohne sie zum Erben zu machen.

1 Min · zuletzt geprüft 25.08.2026

Mit einem Vermächtnis wendet jemand in seinem Testament einer bestimmten Person einen einzelnen Gegenstand oder Betrag zu — ohne sie zum Erben zu machen.

Der Unterschied ist grundlegend. Erben treten in die gesamte Rechtsstellung ein: Sie erhalten das Vermögen, haften für Schulden und bilden gegebenenfalls eine Erbengemeinschaft. Ein Vermächtnisnehmer erhält dagegen nur einen Anspruch gegen die Erben auf Herausgabe der zugewandten Sache.

Praktisch heisst das: Wer ein Schmuckstück, ein Fahrzeug oder einen Geldbetrag vermacht bekommt, muss sich an die Erben wenden. Diese sind zur Erfüllung verpflichtet, sobald der Nachlass die Nachlassverbindlichkeiten deckt.

Für Erblasser ist es das passende Werkzeug, wenn jemand bedacht werden soll, ohne in die Erbengemeinschaft zu geraten — etwa ein Patenkind, eine Nachbarin oder ein gemeinnütziger Verein. Genau formulieren lohnt sich: „mein Auto“ ist eindeutig, „ein angemessener Betrag“ nicht.

Aufgeschrieben wird es im Testament oder im Erbvertrag.

Für Erben ist wichtig: Vermächtnisse sind Nachlassverbindlichkeiten. Sie mindern also den Nachlass und sind zu erfüllen, bevor verteilt wird. Reicht der Nachlass nicht, kürzen sich Vermächtnisse anteilig — der Vermächtnisnehmer steht nicht besser als die Erben.

Erfüllt wird durch Übereignung: Bei einer Immobilie braucht es also einen notariellen Vertrag und eine Grundbuchänderung, nicht bloss eine Schlüsselübergabe.