Wer eine Bestattung zu Lebzeiten bezahlt, gibt Geld für eine Leistung, die Jahre später erbracht wird. Ein Treuhandkonto trennt dieses Geld vom Vermögen des Bestattungsunternehmens: Es wird bei einer Treuhandstelle oder einer Bank hinterlegt und erst nach dem Todesfall gegen Nachweis ausgezahlt.
Der entscheidende Punkt ist die Insolvenz. Liegt das Geld auf einem Treuhandkonto, fällt es nicht in die Masse des Betriebs. Wird es dagegen direkt an das Unternehmen gezahlt, ist es im Insolvenzfall in aller Regel verloren. Vor der Einzahlung gehört deshalb geklärt, wo das Geld liegt, wer es verwaltet und wie es verzinst wird.
Ein Treuhandkonto ist nur einer von mehreren Wegen. Die Alternativen und ihre Unterschiede stehen unter Bestattungsvorsorge; für die Grabpflege gilt die gleiche Logik über den Grabpflegevertrag.
Sozialrechtlich ist angelegtes Vorsorgegeld in angemessener Höhe geschütztes Vermögen und muss vor einem Antrag auf Grundsicherung nicht aufgebraucht werden. Was das für die Kostenübernahme bedeutet, steht unter Bestattungskosten: wer zahlt.