Grabpflege ist die dauerhafte Instandhaltung einer Grabstätte: bepflanzen, gießen, schneiden, das Grabmal standsicher halten.
Sie ist keine freiwillige Geste. Die Pflicht folgt aus der Friedhofssatzung der Gemeinde und trifft die Person, die das Grabnutzungsrecht hält — nicht automatisch die Erben. Sie läuft bis zum Ende der Ruhezeit.
Bei Bestattungswald, Seebestattung, Kolumbarium und den meisten Gemeinschaftsgräbern entfällt die Grabpflege; dort ist die Pflege der Fläche in der Gebühr enthalten.
Was die Pflege kostet, wer sie zahlen muss und wie ein Dauergrabpflegevertrag funktioniert, steht unter Grabpflege: Kosten pro Jahr und wer sie tragen muss.