trauer & beileid

Glossar

Grabpflege

Grabpflege ist die dauerhafte Instandhaltung der Grabstätte — eine Pflicht aus der Friedhofssatzung, nicht aus dem Erbrecht.

1 Min · zuletzt geprüft 02.09.2026

Grabpflege ist die dauerhafte Instandhaltung einer Grabstätte: bepflanzen, gießen, schneiden, das Grabmal standsicher halten.

Sie ist keine freiwillige Geste. Die Pflicht folgt aus der Friedhofssatzung der Gemeinde und trifft die Person, die das Grabnutzungsrecht hält — nicht automatisch die Erben. Sie läuft bis zum Ende der Ruhezeit.

Bei Bestattungswald, Seebestattung, Kolumbarium und den meisten Gemeinschaftsgräbern entfällt die Grabpflege; dort ist die Pflege der Fläche in der Gebühr enthalten.

Was die Pflege kostet, wer sie zahlen muss und wie ein Dauergrabpflegevertrag funktioniert, steht unter Grabpflege: Kosten pro Jahr und wer sie tragen muss.