trauer & beileid

Glossar

Grabpflege

Grabpflege ist die dauerhafte Instandhaltung der Grabstätte — eine Pflicht, die aus der Friedhofssatzung folgt.

1 Min · zuletzt geprüft 25.08.2026

Grabpflege ist die dauerhafte Instandhaltung der Grabstätte: bepflanzen, giessen, schneiden, Grabmal standsicher halten. Sie ist keine freiwillige Geste, sondern folgt aus der Friedhofssatzung und liegt beim Inhaber des Grabnutzungsrechts.

Der entscheidende Punkt bei der Kostenplanung: Grabpflege fällt laufend an, über die gesamte Ruhezeit von zwanzig Jahren und mehr. In den üblichen Kostenübersichten für Bestattungen ist sie nicht enthalten, weil sie keine einmalige Position ist. Über Jahrzehnte summiert sie sich damit zu einem eigenen Posten neben allem anderen.

Wird das Grab verwahrlost, fordert die Verwaltung zur Pflege auf und kann die Arbeiten ersatzweise auf Kosten des Nutzungsberechtigten ausführen lassen.

Vollständig entfällt die Pflege bei Bestattungswald, Seebestattung, Kolumbarium und den meisten Gemeinschaftsgräbern — bei letzteren ist sie in der Gebühr enthalten. Der Vergleich steht unter Bestattungsarten.

Wer die Pflege nicht selbst leisten kann, hat zwei Wege: einen Friedhofsgärtner beauftragen, meist im Jahresvertrag, oder einen Dauergrabpflegevertrag über die Treuhandstelle der Friedhofsgärtner abschliessen, der die Pflege für die gesamte Ruhezeit im Voraus absichert. Der zweite Weg kostet einmalig deutlich mehr, nimmt Angehörigen aber die jährliche Entscheidung ab.