Die Bestattungsverfügung ist eine schriftliche Erklärung darüber, wie man selbst bestattet werden möchte. Eine gesetzliche Form gibt es nicht — Papier, Datum, Unterschrift genügen.
Sie ist das wirksamste Mittel gegen Streit, weil die Totenfürsorge in erster Linie dem Willen des Verstorbenen folgt. Der Bundesgerichtshof verlangt allerdings, dass dieser Wille zweifelsfrei feststeht; bestehen Zweifel, muss sie ausräumen, wer sich darauf beruft. Ein datiertes Blatt räumt genau das aus.
Hinein gehören: Bestattungsart, gewünschter Ort, Vorstellungen zur Trauerfeier und ausdrücklich die Person, die alles umsetzen soll. Wer möchte, hält auch fest, was er nicht will.
Der häufigste Fehler ist die Aufbewahrung. Ein Testament taugt dafür nicht, weil es oft erst nach der Bestattung eröffnet wird — dann ist die Entscheidung längst gefallen. Leg die Verfügung dorthin, wo im Todesfall zuerst gesucht wird, und gib der benannten Person eine Kopie.
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Notariell beurkunden lassen musst du sie nicht; für die Wirksamkeit genügt die eigene Erklärung. Sinnvoll ist die Beurkundung nur, wenn Streit absehbar ist — dann liegt ein Dokument vor, dessen Echtheit niemand bestreiten kann. Ansonsten gilt: Lieber ein handschriftliches Blatt, das gefunden wird, als eine perfekte Urkunde im Bankschliessfach.