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Glossar

Gesetzliche Erbfolge

Fehlt ein Testament, bestimmt die gesetzliche Erbfolge die Erben — nach Ordnungen und dem Güterstand der Ehe.

1 Min · zuletzt geprüft 25.08.2026

Gesetzliche Erbfolge heisst: Es gibt kein Testament und keinen Erbvertrag, also bestimmt das Bürgerliche Gesetzbuch, wer erbt.

Verwandte werden dabei in Ordnungen eingeteilt. Erste Ordnung sind die Abkömmlinge — Kinder, Enkel. Zweite Ordnung sind Eltern und deren Abkömmlinge, also Geschwister. Dritte Ordnung Grosseltern und deren Abkömmlinge. Der Grundsatz: Solange jemand aus einer vorderen Ordnung lebt, erben die hinteren nichts.

Der Ehegatte steht daneben in einem eigenen System. Neben Erben erster Ordnung erbt er in der Regel ein Viertel, bei der üblichen Zugewinngemeinschaft erhöht sich das um ein weiteres Viertel. Neben Erben zweiter Ordnung ist der Anteil grösser.

Was viele überrascht: Der überlebende Ehegatte erbt nicht automatisch alles. Leben Kinder, teilt er mit ihnen — und es entsteht eine Erbengemeinschaft, in der über das Haus nur gemeinsam entschieden werden kann.

Unverheiratete Partner erben nach dem Gesetz nichts, gleich wie lange die Beziehung bestand. Wer das ändern will, braucht ein Testament.

Der Güterstand entscheidet dabei mehr, als vielen bewusst ist: Bei Gütertrennung entfällt das zusätzliche Viertel, und bei drei oder mehr Kindern kann der Ehegatte dann schlechter stehen als bei der Zugewinngemeinschaft. Wer einen Ehevertrag geschlossen hat, sollte deshalb prüfen lassen, was er erbrechtlich bewirkt — beides hängt zusammen.