Als Sternenkinder werden Kinder bezeichnet, die vor, während oder kurz nach der Geburt gestorben sind. Der Begriff stammt nicht aus dem Gesetz, sondern von betroffenen Eltern — im amtlichen Sprachgebrauch wird nach Gewicht und Schwangerschaftsdauer unterschieden.
Rechtlich hat sich in den vergangenen Jahren einiges bewegt. Kinder unterhalb der früheren Gewichtsgrenze können auf Wunsch der Eltern beim Standesamt beurkundet werden — mit Namen. Für viele Eltern ist genau das wichtig: eine amtliche Bestätigung, dass es dieses Kind gab.
Bei der Bestattung gibt es zwei Wege. Viele Kliniken bieten Sammelbestattungen auf Gemeinschaftsgrabfeldern an, häufig mit gemeinsamer Feier mehrmals im Jahr. Möglich ist ebenso eine eigene Bestattung, die Eltern selbst organisieren; einzelne Bundesländer haben die Bestattungspflicht dafür ausdrücklich geöffnet.
Was Eltern hilft, ist meist dasselbe: Zeit mit dem Kind, Fotos, Fuss- oder Handabdrücke, ein Name. Kliniken und Hebammen kennen diese Möglichkeiten — frag danach, auch später noch.
Begleitung bieten spezialisierte Vereine sowie ambulante Hospizdienste; Angebote für trauernde Eltern und Geschwister stehen unter Trauerbegleitung.