trauer & beileid

Glossar

Sterbevierteljahr

Im Sterbevierteljahr wird die Witwen- oder Witwerrente in den ersten drei Monaten erhöht gezahlt — ohne Einkommensanrechnung.

1 Min · zuletzt geprüft 25.08.2026

Als Sterbevierteljahr bezeichnet man die ersten drei Kalendermonate nach dem Tod eines Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners. In dieser Zeit wird die Witwen- oder Witwerrente in Höhe der vollen Rente des Verstorbenen gezahlt, und eigenes Einkommen wird nicht angerechnet.

Der Zweck ist die Überbrückung: Laufende Kosten bleiben zunächst gleich, während ein Einkommen wegfällt. Erst danach greift die reguläre Berechnung mit Anrechnung.

Praktisch wichtig ist der Vorschuss. Die Rentenversicherung kann für das Sterbevierteljahr eine Vorschusszahlung leisten, beantragt über die Deutsche Post oder direkt beim Träger — häufig innerhalb weniger Tage. Für Angehörige, deren Konten gesperrt sind, ist das oft das erste Geld überhaupt.

Verwechsle es nicht mit Sterbegeld: Das Sterbevierteljahr ist eine laufende Rentenleistung, kein Zuschuss zur Bestattung. Beide werden regelmässig durcheinandergebracht, auch in Beratungsgesprächen.

Die Systematik dahinter steht unter Hinterbliebenenrente.

Beantragen lässt sich der Vorschuss mit der Sterbeurkunde und der Rentennummer des Verstorbenen. Die Post zahlt ihn an den überlebenden Ehegatten aus; verrechnet wird er später mit der laufenden Rente. Wer das Geld nicht braucht, muss ihn nicht abrufen — die Rente selbst läuft davon unabhängig.