trauer & beileid

Glossar

Hinterbliebenenrente

Die Hinterbliebenenrente sichert Ehegatten, Lebenspartner und Kinder nach dem Tod eines Versicherten ab.

1 Min · zuletzt geprüft 25.08.2026

Hinterbliebenenrente ist der Oberbegriff für die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem Tod eines Versicherten: Witwen- und Witwerrente, Waisenrente und in seltenen Fällen die Erziehungsrente.

Anspruch haben Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, wenn der Verstorbene die Wartezeit erfüllt hat. Unterschieden wird zwischen kleiner und grosser Witwenrente; welche greift, hängt unter anderem von Alter, Kindererziehung und Erwerbsminderung ab. Kinder erhalten Waisenrente, in Ausbildung oder Studium in der Regel bis 27.

Eigenes Einkommen wird über einem Freibetrag angerechnet und mindert die Rente. Das trifft Berufstätige häufig unerwartet und führt später zu Rückforderungen, wenn Änderungen nicht gemeldet wurden.

Beantragt werden muss sie — von selbst zahlt niemand. Melde dich früh beim Rentenversicherungsträger oder einer Versichertenberatung; die Antragstellung ist dort kostenfrei.

In den ersten Monaten gilt eine Sonderregel, siehe Sterbevierteljahr. Nicht zu verwechseln mit Sterbegeld.

Bei einer Wiederheirat entfällt der Anspruch, dafür kommt eine Rentenabfindung in Betracht. Und ein Punkt, den viele übersehen: Auch geschiedene Ehegatten können unter engen Voraussetzungen Ansprüche haben, wenn die Ehe vor 1977 geschieden wurde. Frag im Zweifel bei einer Versichertenberatung nach, statt es selbst zu beurteilen.