Die Sterbefallanzeige ist die Meldung eines Todesfalls an das Standesamt. Sie ist nicht dasselbe wie die Traueranzeige in der Zeitung — Verwechslungen sind häufig.
Zuständig ist das Standesamt des Ortes, an dem die Person gestorben ist. Die Frist läuft bis spätestens zum dritten auf den Tod folgenden Werktag (§ 28 PStG). Anzeigepflichtig ist nach § 29 PStG in erster Linie die Einrichtung, in der jemand gestorben ist, sonst jede Person, die vom Tod aus eigenem Wissen weiss.
Mitzubringen sind der Totenschein, ein Ausweisdokument des Verstorbenen und je nach Familienstand Geburts-, Heirats- oder Scheidungsunterlagen. Fehlt etwas, verzögert sich die Ausstellung der Sterbeurkunde — und damit alles Weitere.
In der Praxis übernimmt das Bestattungsunternehmen den Gang. Das entbindet dich nicht von der Verantwortung dafür, dass er stattfindet; frag deshalb ausdrücklich nach, bis wann es erledigt ist.
Die Fristen im Zusammenhang stehen unter was tun im Todesfall.
Beantrag beim selben Termin gleich mehrere Sterbeurkunden. Wie viele du brauchst, hängt von Konten, Versicherungen und Verträgen ab — fünf bis zehn sind üblich, jede weitere später kostet erneut Gebühr und einen zweiten Weg.