Die Traueranzeige ist die öffentliche Bekanntgabe eines Todesfalls, meist in einer Tageszeitung, zunehmend auch online. Sie erfüllt zwei Zwecke: Sie informiert einen Kreis, den man nicht einzeln erreicht, und sie nennt in der Regel Ort und Zeit der Bestattung.
Üblich sind Name, Geburts- und Sterbedatum, ein kurzer Text, die Namen der nächsten Angehörigen und die Angaben zur Trauerfeier. Häufig steht dort auch der Hinweis, dass von Kranzspenden abgesehen und stattdessen für einen bestimmten Zweck gespendet werden soll.
Kostenseitig wird sie oft unterschätzt: Anzeigen in Regionalzeitungen werden nach Grösse berechnet und können mehrere hundert Euro kosten. Wer sparen will, wählt eine kleinere Anzeige oder verzichtet ganz — vorgeschrieben ist sie nicht.
Nach der Bestattung folgt oft die Danksagung als zweite Anzeige. Beides gehört zu den Posten, die in Kostenübersichten selten auftauchen — die Einordnung dazu steht unter Bestattungskosten.
Aufgegeben wird sie in der Regel vom Bestattungsunternehmen, das den Text mit den Angehörigen abstimmt und die Frist der Zeitung kennt — bei Tageszeitungen liegt der Anzeigenschluss oft zwei Werktage vor dem Erscheinen. Wer selbst aufgibt, spart die Vermittlungspauschale, muss sich aber um Korrekturabzug und Termin selbst kümmern. Prüf den Abzug sorgfältig: Ein falsches Datum in der Anzeige lässt sich nicht mehr zurückholen.