trauer & beileid

Glossar

Nachlasspflegschaft

Bei unbekannten oder noch unklaren Erben bestellt das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger, der den Nachlass sichert.

1 Min · zuletzt geprüft 25.08.2026

Eine Nachlasspflegschaft wird angeordnet, wenn die Erben unbekannt sind oder noch nicht feststeht, ob sie annehmen. Das Nachlassgericht bestellt dann einen Nachlasspfleger, der den Nachlass sichert und verwaltet.

Seine Aufgabe ist zweigeteilt: Er sichert das Vermögen — kündigt die Wohnung, zahlt laufende Kosten, verwahrt Wertsachen — und ermittelt die Erben, häufig über Standesämter und Archive.

Anregen kann sie jeder, der ein berechtigtes Interesse hat. In der Praxis sind das oft Gläubiger, Vermieter oder Pflegeheime, die niemanden haben, an den sie sich wenden können. Auch Angehörige, die selbst ausgeschlagen haben, nutzen diesen Weg, um Forderungen von sich fernzuhalten.

Bezahlt wird der Pfleger aus dem Nachlass. Reicht dieser nicht, springt die Staatskasse ein — was in der Praxis bedeutet, dass mittellose Nachlässe trotzdem geordnet abgewickelt werden.

Für Angehörige, die vor einer überschuldeten Erbschaft stehen, ist das eine wichtige Information: Ausschlagen heisst nicht, dass niemand sich kümmert. Die Frist dafür steht unter Erbschein.