trauer & beileid

Glossar

Totenschein

Der Totenschein ist die ärztliche Todesbescheinigung — ohne ihn geht nach einem Todesfall kein weiterer Schritt.

1 Min · zuletzt geprüft 25.08.2026

Der Totenschein, amtlich Todesbescheinigung, wird von einer Ärztin oder einem Arzt nach der Leichenschau ausgestellt. Er hält Todeszeitpunkt, Todesart und Todesursache fest.

Ohne ihn geht nichts weiter: Kein Bestattungsunternehmen darf überführen, und das Standesamt stellt keine Sterbeurkunde aus. Bei einem Sterbefall zu Hause rufen Angehörige den Hausarzt oder ausserhalb der Sprechzeiten den ärztlichen Bereitschaftsdienst; in Klinik und Pflegeheim übernimmt das die Einrichtung.

Vermerkt der Arzt eine nicht natürliche oder ungeklärte Todesart, wird die Polizei eingeschaltet und der Leichnam vorläufig beschlagnahmt. Das verzögert die Bestattung, ist aber ein Routinevorgang und kein Verdacht gegen Angehörige.

Was danach zu tun ist, steht unter was tun im Todesfall.

Der Totenschein besteht aus einem offenen und einem vertraulichen Teil. Den offenen Teil bekommen Angehörige und Bestatter für die weiteren Formalitäten, der vertrauliche Teil mit der Todesursache geht ans Gesundheitsamt und unterliegt der Schweigepflicht. Die Leichenschau ist eine ärztliche Leistung und wird gesondert berechnet; sie erscheint später auf der Rechnung, nicht in den Bestatterkosten.