Als hygienische Versorgung bezeichnet man das Waschen, Ankleiden und Herrichten eines Verstorbenen durch das Bestattungsunternehmen. Sie ist die Standardleistung und Voraussetzung für eine Aufbahrung.
Dazu gehören Reinigung, Schliessen von Augen und Mund, Ankleiden in mitgebrachte Kleidung oder ein Totenhemd, Frisieren und je nach Wunsch dezentes Herrichten des Gesichts. Sie erscheint als eigener Posten auf dem Kostenvoranschlag.
Zu unterscheiden ist sie von der Einbalsamierung, auch Thanatopraxie genannt: Dabei werden Körperflüssigkeiten durch konservierende Lösungen ersetzt. Nötig ist das bei Überführungen ins Ausland, bei längerer Aufbahrung oder auf ausdrücklichen Wunsch — in Deutschland ist es die Ausnahme, in anderen Ländern der Regelfall.
Angehörige dürfen mitwirken. Waschen, Ankleiden oder das Einlegen persönlicher Gegenstände ist möglich, und viele Bestatter bieten das an. Wer es möchte, muss danach fragen — von selbst wird es selten vorgeschlagen.
Was danach ansteht, steht unter was tun im Todesfall.
Bei manchen Todesursachen oder nach längerer Liegezeit rät der Bestatter von einer offenen Aufbahrung ab. Diese Auskunft ist ernst zu nehmen und keine Bevormundung — frag trotzdem nach, was genau zu erwarten wäre. Manche Angehörige entscheiden sich danach bewusst dafür, andere dagegen, und beides ist in Ordnung.