Aufbahrung heisst, dass ein Verstorbener für die Abschiednahme sichtbar hergerichtet wird — im offenen Sarg oder auf einer Bahre. Sie findet beim Bestattungsunternehmen, in einem Aufbahrungsraum des Friedhofs oder zu Hause statt.
Die häusliche Aufbahrung ist in Deutschland zulässig, allerdings zeitlich begrenzt: Wie lange ein Verstorbener zu Hause bleiben darf, regelt das Landesbestattungsgesetz, üblich sind wenige Tage. Frag den Bestatter nach der Frist in deinem Bundesland — viele Angehörige wissen nicht, dass diese Möglichkeit besteht.
Für Trauernde ist die Abschiednahme oft ein Wendepunkt. Sie macht begreiflich, was sonst abstrakt bleibt, und viele berichten, dass ihnen der Anblick weniger schwergefallen ist als befürchtet. Ein Zwang besteht nicht: Wer nicht möchte, muss nicht.
Bei Kindern gilt dasselbe. Sie sollten gefragt, vorbereitet und begleitet werden — und selbst entscheiden dürfen. Fachleute raten davon ab, sie fernzuhalten, wenn sie dabei sein möchten.
Was rechtlich vorausgeht, steht unter Leichenschau.
Praktisch zu klären ist die Kühlung: Zu Hause ist eine Aufbahrung meist nur mit Kühlplatte oder bei niedriger Raumtemperatur möglich, die Bestattungsunternehmen stellen. Frag zusätzlich, ob eine hygienische Versorgung erfolgt ist und was für den Anblick zu erwarten ist — eine ehrliche Auskunft vorher nimmt den meisten die Unsicherheit.