Bei einer Luftbestattung wird die Asche aus einem Flugzeug, Ballon oder Helikopter über einem festgelegten Gebiet verstreut. Angeboten wird sie auch als Ballonbestattung, bei der die Asche in einem Heissluftballon aufsteigt.
In Deutschland ist das nicht zulässig: Der Friedhofszwang verlangt die Beisetzung der Asche, ein freies Verstreuen ist davon nicht gedeckt. Anbieter wickeln solche Bestattungen deshalb über Länder mit anderer Rechtslage ab, etwa die Schweiz oder Frankreich.
Praktisch heisst das: Die Urne wird ins Ausland überführt, dort erfolgt die Verstreuung nach dortigem Recht. Angehörige sind dabei je nach Anbieter anwesend oder erhalten anschliessend eine Koordinatenangabe.
Zwei Punkte solltest du vorher klären: auf welcher rechtlichen Grundlage der Anbieter arbeitet und ob eine Anwesenheit möglich ist. Und wie bei jeder Form ohne festen Ort die Frage, ob Angehörige später einen Platz brauchen — sie lässt sich nachträglich nicht mehr beantworten.
Zulässige Formen ohne klassisches Grab stehen unter Naturbestattung.
Zu den Kosten: Neben der eigentlichen Verstreuung fallen Einäscherung, Überführung ins Ausland und die dortigen Gebühren an. Angebote, die nur den Flug ausweisen, sind deshalb unvollständig — lass dir die Gesamtsumme aufstellen, so wie bei jedem anderen Angebot auch.