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Glossar

Grabgestaltung

Die Grabgestaltung umfasst Bepflanzung, Einfassung und Grabmal — sie unterliegt den Vorgaben der Friedhofssatzung.

1 Min · zuletzt geprüft 25.08.2026

Grabgestaltung meint alles, was oberhalb der Grabstelle sichtbar ist: Bepflanzung, Einfassung, Grabmal und Schmuck.

Den Rahmen setzt die Friedhofssatzung. Viele Friedhöfe unterscheiden zwischen Feldern mit besonderen Gestaltungsvorschriften — dort sind Material, Grösse und Form eng vorgegeben — und Feldern ohne solche Vorgaben. Auf welchem Feld eine Grabstelle liegt, entscheidet sich bei der Vergabe, nicht später.

Beim Pflegeaufwand macht die Auswahl den Unterschied. Bodendecker, Immergrün und Stauden brauchen wenig, Wechselbepflanzung dreimal im Jahr viel. Wer weit entfernt wohnt, sollte danach auswählen und nicht nach dem Bild im Katalog.

Bei Rasengräbern und Gemeinschaftsanlagen entfällt die eigene Gestaltung weitgehend — dort pflegt die Verwaltung, und abgelegte Blumen werden bei der Mahd entfernt.

Ein praktischer Hinweis: Nach einer Erdbestattung senkt sich die Grabstelle. Die dauerhafte Gestaltung erfolgt deshalb in der Regel erst nach etwa einem Jahr; bis dahin genügt eine schlichte Abdeckung.

Beim Grabmal gilt zusätzlich die Standsicherheit: Friedhöfe prüfen regelmässig, und wackelnde Steine werden umgelegt. Die Kosten für Sicherung oder Neusetzung trägt der Nutzungsberechtigte — ein Grund, den Steinmetz nach der Fundamentierung zu fragen und die Rechnung aufzuheben.