Der Beerdigungstermin ist nicht frei wählbar. Er liegt zwischen zwei Grenzen. Nach unten setzen die Landesgesetze eine Wartezeit, die in mehreren Ländern 48 Stunden nach Eintritt des Todes beträgt; nach oben steht die Bestattungsfrist des jeweiligen Landes, die von wenigen Tagen bis zu mehreren Wochen reicht.Quelle trauer-beileid.de: Auswertung der Bestattungsgesetze der 16 Länder · Stand 25.08.2026 Eine bundesweit gültige Zahl gibt es nicht.
Innerhalb dieses Rahmens bestimmt die Belegung des Friedhofs den Termin. Grabmachen, Trauerhalle und gegebenenfalls das Krematorium müssen zusammenpassen, weshalb zwischen Tod und Beisetzung häufig ein bis zwei Wochen liegen. Den Beerdigungstermin stimmt in aller Regel das Bestattungsunternehmen mit der Friedhofsverwaltung ab.
Wichtig für Angehörige: Die Frist verlangt, dass die Bestattung veranlasst wird — nicht, dass sie sofort stattfindet. Welche Frist am eigenen Ort gilt, steht im Ländervergleich. Wer für den Termin frei bekommen muss, findet die Regeln unter Sonderurlaub bei Todesfall.