trauer & beileid

Glossar

Wahlgrab

Beim Wahlgrab ist die Lage frei wählbar, mehrere Beisetzungen sind möglich und das Nutzungsrecht lässt sich verlängern.

1 Min · zuletzt geprüft 25.08.2026

Ein Wahlgrab ist eine Grabstätte, deren Lage auf dem Friedhof frei gewählt werden kann. In der Regel sind mehrere Beisetzungen möglich, und das Nutzungsrecht lässt sich nach Ablauf der Ruhezeit verlängern.

Damit ist es die Form, die Familiengräber über Generationen ermöglicht — und die teuerste unter den regulären Grabarten. Der Unterschied zum Reihengrab liegt genau in diesen drei Punkten: Lage wählbar, mehrfach belegbar, verlängerbar.

Wie stark sich das im Preis niederschlägt, hängt von der Gemeinde ab. Die Spannen stehen unter Friedhofsgebühren.

Der Begriff führt gelegentlich in die Irre: Gewählt wird die Lage, nicht die Ausstattung. Auch beim Wahlgrab macht die Friedhofssatzung Vorgaben zu Grösse, Material und Gestaltung des Grabmals. Ebenfalls oft übersehen: Die Verlängerung ist ein Recht, keine Pflicht — und sie kostet erneut. Wer ein Familiengrab über Jahrzehnte hält, zahlt die Nutzungsgebühr entsprechend mehrfach.